Werbung
Kommentar
11:33 Uhr, 02.07.2026

GOOGLE muss Milliardenstrafe zahlen

Erwähnte Instrumente

  • ISIN: US02079K3059Kopiert
    Aktueller Kursstand:   (Nasdaq)
    VerkaufenKaufen

    Schnell. Sicher. Direkt.Trading über stock3 war noch nie so einfach. 

    Mehr erfahren Nein, danke

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Wettbewerbsstrafe gegen GOOGLE im Android-Verfahren endgültig bestätigt. Damit muss der Tech-Konzern eine Milliardenbuße wegen illegaler Marktpraktiken zahlen. Genauer: Satte 4,1 Mrd. Euro! Nach Meinung der Richter hatte GOOGLE Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken. Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Hersteller, die auf Android-Geräten GOOGLE-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus GOOGLE-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die GOOGLE-Suche.

Ursprünglich war die Strafe der EU-Kommission aber sogar noch höher gewesen. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Mrd. Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat. Aus ihrer Sicht stellte GOOGLE durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren. Kritisiert wurde überdies eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit GOOGLE-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von GOOGLE genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.

Das Unternehmen änderte zwischenzeitlich die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Doch als Erfolg kann nur der Nachlass von 200 Mio. Euro in erster Instanz verbucht werden. Nach einem Einspruch von GOOGLE und dem Mutterkonzern ALPHABET bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Die APHABET-Aktie leidet heute...

Catharina Nitsch aus Ihrer Bernecker Redaktion / www.bernecker.info

Börsianer lesen Briefe der Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH unter www.bernecker.info im Abo oder im Einzelabruf!

Exklusiv-Angebot: Bernecker Aktionärsbrief + TV für stock3 Leser

Das könnte Dich auch interessieren