Geschlossene Fonds vor dem Aus?
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Der Bundesfinanzminister will die geplante Senkung der Körperschaftssteuer unter anderem mit einer Änderung der Besteuerung von Geschlossenen Fonds finanzieren. Erreicht werden soll dies über eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung des § 15 b EStG vor. Danach dürfen Verluste von Beteiligungsmodellen nur noch mit Einküften aus der selben Einkunftsquelle möglich sein. Anzuwenden ist dies auf alle Beteiligungsmodelle denen der Steuerpflichtige nach dem 4. Mai 2005 beigetreten ist oder mit denen nach dem 17. März 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.
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