Gericht: Telekom muss T-Online-Aktionären 200 Millionen Euro erstatten
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Frankfurt (BoerseGo.de) – Insgesamt 200 Millionen Euro soll die Deutsche Telekom früheren T-Online Aktionären erstatten: Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch. Das Gericht verpflichtete den Konzern zu einer Zahlung von 1,15 Euro für jede der 120 Millionen eingesammelten T-Online-Aktien. Der Konzern hatte gegen ein gleichlautendes Urteil von 2009 in erster Instanz Beschwerde eingelegt und war damit gescheitert. Das Landgericht habe die richtige Bewertungsmethode angewendet, der die Börsenkurse der beiden Aktiengesellschaften zugrunde lagen, begründete das OLG seine Entscheidung (Az.: 5 W 57/09). Die Entscheidung ist der Mitteilung zufolge rechtskräftig.
Der Konzern hatte die Online-Tochter im Jahr 2000 an die Börse gebracht. Sechs Jahre später hatte es die bei der Muttergesellschaft verbliebene Aktien-Mehrheit dazu benutzt, die T-Online-Tochter zurückzuholen - gegen den Willen vieler Kleinaktionäre. Zum Ausgleich sollten die verbliebenen Anteilseigner Telekom-Aktien zu einem festen Umtauschverhältnis erhalten. Für ein T-Online-Papier sollten die Anleger 0,52 Telekom-Aktien bekommen. Das entsprach zu damaligen Kursen einem Wert von 8,22 Euro. Zuvor hatte die Telekom den Aktionären 8,99 Euro pro Anteil angeboten.
Die Gerichte fanden das Umtauschverhältnis zu niedrig und ermittelten einen Bar-Zuschlag von 1,15 Euro, der sich für alle Aktien plus Zinsen und Anwaltskosten auf einen Gesamtbetrag von rund 200 Millionen Euro summiert. Ein Telekomsprecher bestätigte diese Zahl. Einen Einfluss auf die Unternehmensziele habe die Zahlung jedoch nicht.
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