Gericht: Schweiz fehlte Rechtsgrundlage für Abschreibung von Credit-Suisse-Bonds
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Von Adria Calatayud
DOW JONES--Ein Schweizer Gericht hat entschieden, dass dem Land die Rechtsgrundlage für die Abschreibung von Anleihen der Credit Suisse Group im Wert von 16,5 Milliarden Schweizer Franken im Rahmen der Rettungsübernahme durch die UBS Group fehlte.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht teilte am Dienstag mit, dass es eine von der Schweizer Finanzaufsicht Finma im März 2023 erlassene Verfügung widerrufen hat, in der die Credit Suisse angewiesen wurde, so genannte Additional-Tier-1- oder AT1-Anleihen abzuschreiben. Das Gericht teilte mit, es habe noch nicht entschieden, ob die Abschreibung der Anleihen rückgängig gemacht werden solle.
Die Entscheidung kann beim Bundesgericht angefochten werden, so das Bundesverwaltungsgericht.
Auf Anweisung der Aufsichtsbehörde Finma hatte Credit Suisse 2023 ihre AT1-Anleihen mit einem Nennwert von 16,5 Milliarden Schweizer Franken abgeschrieben, so das Gericht. Die Entscheidung war ein Schlüsselelement des Deals, den die Schweizer Behörden eingefädelt hatten, um Credit Suisse durch die Übernahme durch den Konkurrenten UBS aus der Vertrauenskrise zu führen, und zugleich eines der umstrittensten.
Rund 3.000 Anleihegläubiger haben laut Gericht Beschwerden gegen die Entscheidung eingelegt. Die Beschwerdeführer beantragten die Aufhebung der Verfügung und die Rückgängigmachung der Abschreibung. Finma und UBS hätten das Beschwerderecht der Beschwerdeführer bestritten und argumentierten, dass die Voraussetzungen für die Abschreibung von AT1 erfüllt seien, so das Gericht weiter.
Die Finma erklärte, sie akzeptiere den Teilentscheid des Bundesverwaltungsgerichts und werde das Urteil analysieren.
Die UBS lehnte eine Stellungnahme ab.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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