UBS will Urteil zu Credit-Suisse-Anleihen anfechten
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Von Adria Calatayud
DOW JONES--Die UBS hat Rechtsmittel gegen das Schweizer Urteil zur Abschreibung von Credit-Suisse-Anleihen angekündigt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die Schweiz keine Rechtsgrundlage für die Abschreibung im Wert von etwa 16,5 Milliarden Franken sieht. Laut UBS war die Abschreibung aber ein integraler Teil der staatlich orchestrierten Übernahme, mit der die Credit Suisse gerettet wurde.
Wie die UBS weiter mitteilte, ist sie der Ansicht, dass die Abschreibung des harten Kernkapitals (AT1) sowohl den Vertragsbedingungen dieser Kapitalinstrumente als auch dem Schweizer Recht entspricht. Mit der Anfechtung wolle man sicherstellen, dass das Gericht die Perspektive der Bank sieht und dass die Glaubwürdigkeit von AT1-Instrumenten gesichert wird.
Die UBS sieht außerdem keine Veranlassung dazu, eine Rückstellung zu bilden, da sie der Ansicht ist, dass keine Haftung besteht. Das Berufungsverfahren dauere in der Regel etwa ein Jahr, und alle weiteren Verfahren könnten sich über mehrere Jahre hinziehen, so die Bank.
Die Finanzaufsicht Finma, die veranlasst hatte, dass die Credit Suisse die AT1-Anleihen annulliert, hatte bereits angekündigt, das Urteil anzufechten und den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte Mitte Oktober gesagt, es habe noch nicht entschieden, ob die Abschreibung der Anleihen rückgängig gemacht oder geschädigte Anleger entschädigt werden sollen.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/DJN/mgo/brb
Copyright (c) 2025 Dow Jones & Company, Inc.
Passende Produkte
| WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
|---|
