Kommentar
14:42 Uhr, 28.08.2020

Gericht: Demo-Verbot "offensichtlich rechtswidrig"

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der in Berlin geplanten Demonstration der Initiative "Querdenken 711" als "offensichtlich rechtswidrig" gekippt.

Update (Samstag): Das Oberverwaltungsgericht, bei dem die Polizei Einspruch gegen die Aufhebung des Demo-Verbots eingelegt hat, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die Demonstrationen in Berlin können also stattfinden.


Die von der Initiative "Querdenken 711" für Samstag geplante Großdemonstration in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen kann vorerst stattfinden. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte am Freitag das von der Polizei erlassene Verbot der Veranstaltung.

Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen das Verbot wieder her. Damit kann das Demo-Verbot nicht vollstreckt werden, bis die Gerichte darüber entschieden haben.

In der Begründung des Gerichts heißt es, das Demo-Verbot sei "offensichtlich rechtswidrig". Es gebe keine "tatbestandlichen Voraussetzungen" für das ausgesprochene Verbot, zudem habe die Polizei bei der Abwägung der Interessen Fehler gemacht. Das Gericht legte aber strenge Regeln für die Durchführung der Demonstration fest. Sollten die Regeln von den Teilnehmern der Demonstration nicht eingehalten werden, kann die Versammlung von der Polizei aufgelöst werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In weiteren Instanzen werden sich voraussichtlich auch das Oberverwaltungsgericht und womöglich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Demo-Verbot befassen müssen.

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3 Kommentare

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  • Tüskendör
    Tüskendör

    ... jupp, schickt eure Vorerkrankten, Eltern und Großeltern, macht Party. In 4 Wochen können die Kurzhorizontdenker dann über die Gesundheitsämter pöbeln, die nicht hinterherkommen. Und Schuld hat eh` die Merkel, klar.

    Das Gericht hat m.E. nicht über die Sache an sich entschieden, sondern lediglich über das Verfahren. Die Begründung für das Demo-Verbot war zu dünn.

    15:19 Uhr, 28.08. 2020
  • vespa
    vespa

    Ich frage mich seit wann das Infektionsschutzgesetz über dem Grundgesetz steht.... Daher begrüße ich die Entscheidung des Gerichts und würde mir mehr juristische Betrachtung und Abwägung mancher "aus der Hüfte" geschossenen Entscheidungen/Regelungen wünschen.

    14:55 Uhr, 28.08. 2020
    1 Antwort anzeigen

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Über den Experten

Oliver Baron
Oliver Baron
Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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