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09:19 Uhr, 24.10.2006

Fluxx - Gericht bestätigt Kartellamtsbeschluss

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Der Glücksspiel-Spezialist Fluxx AG gab am Montag nach Börsenschlus bekannt, dass das OLG Düsseldorf die sofortige Umsetzung des Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten bestätigt hat. Somit bleibe die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den Sofortvollzug ohne Wirkung. Demnach seien die Lottogesellschaften ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von Fluxx entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürften wegen der vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter angewendet werden.

Zudem bekräftigte das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt werden.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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