Fluxx - Gericht bestätigt Kartellamtsbeschluss
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Der Glücksspiel-Spezialist Fluxx AG gab am Montag nach Börsenschlus bekannt, dass das OLG Düsseldorf die sofortige Umsetzung des Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten bestätigt hat. Somit bleibe die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den Sofortvollzug ohne Wirkung. Demnach seien die Lottogesellschaften ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von Fluxx entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürften wegen der vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter angewendet werden.
Zudem bekräftigte das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt werden.
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