Brüssel rügt Neufassung des Wettmonopols
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Berlin (BoerseGo.de) - Der Juristische Dienst der EU-Kommission hat in einem deutschen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bemerkenswert klar gegen den Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland Stellung bezogen. Dies berichtet die Tageszeitung "Die Welt". Demzufolge ist die deutsche Glücksspielpolitik im Kern widersprüchlich, entsprechend seien die in der europäischen Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und Systematik nicht erfüllt, heißt es in einem Schriftsatz an den EuGH, der der "Welt" vorliegt.
Diese offene Kritik von europäischer Seite zeige, auf welch wackligen Füßen das erst Anfang 2008 in Kraft getretene Vertragswerk steht, das staatlichen Glücksspielanbietern ihre Monopolstellung sichert. Basis des Glücksspielstaatsvertrags war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2006. Demzufolge ist das staatliche Glücksspielmonopol dann zulässig, wenn die staatlichen Lottofirmen effektiv die Spielsucht bekämpfen, etwa indem sie auf Werbung verzichten oder diese stark beschränken.
Auch für Sportwetten gilt das Monopol. Andere Glücksspiele wie Pferdewetten oder Spielautomaten können indes weiterhin von privaten Betreibern angeboten werden. Genau an diesem Punkt setzt die Argumentation der Kommission dem Bericht der "Welt" zufolge an und legt nahe, dass in der deutschen Glücksspielpolitik einige Glücksspielarten günstiger behandelt werden als andere.
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