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09:06 Uhr, 18.03.2010

FAZ: Regierung prüft 20 Jahre längere AKW-Laufzeit

Frankfurt (BoerseGo.de) - Einem Medienbericht zufolge hält die Bundesregierung eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken um bis zu 20 Jahre für möglich. Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU), Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) haben sich nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) darauf verständigt, die volks- und energiewirtschaftlichen Folgen einer solchen maximalen Fristverlängerung durch ein wissenschaftliches Gutachten prüfen zu lassen.

Die Gutachter sollen vier unterschiedliche Modelle "rechnen", berichtet die FAZ unter Berufung auf Regierungskreise. Dabei würden die Laufzeiten um 5, 10, 15 und 20 Jahre verlängert. Deren Folgen sollen einem "Referenzzenario" gegenübergestellt werden, nach dem die noch 17 aktiven Kernkraftwerke - wie nach dem rot-grünen Atomausstieggesetz geplant - bis 2022 abgeschaltet werden müssten. Das Gutachten soll im Juni vorliegen. Es soll die Regierung bei der Erstellung eines Energiekonzeptes unterstützen, das sie im Oktober vorstellen will.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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