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17:00 Uhr, 26.03.2025

EU-Rechnungshof: Arbeitsmarktreformen unzureichend umgesetzt

Von Hans Bentzien

DOW JONES--Die EU-Länder haben ihre im Zusammenhang mit Geldern aus der Recovery and Resilience Facility (RRF) zugesagten Arbeitsmarktreformen nur unzureichend umgesetzt. Wie der Europäische Rechnungshof jetzt in einer vorläufigen Bestandsaufnahme mitteilte, wurden die von der Kommission für die einzelnen Länder formulierten Ziele zu zwei Dritteln nicht oder kaum erreicht. Er forderte die Kommission auf, einen Rahmen zur Überprüfung der Ergebnisse zu schaffen. "Wir waren überrascht, zu sehen, dass zwei Drittel der Reformen die Anforderungen gar nicht oder nur marginal adressierten", sagte die im Rechnungshof für das RRF zuständige Ivana Maletic.

Die RRF hat ein Volumen von 650 Milliarden Euro. Ihre Auszahlung ist an das Erreichen bestimmter Meilensteine gebunden. Um Unterstützung durch die RRF zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten ihre Konjunktur- und Resilienzpläne vorlegen, die eine Reihe von Maßnahmen - entweder Reformen (zum Beispiel den Arbeitsmarkt betreffend) oder Investitionen - umfassen. Die Kommission bewertete diese Pläne, die der Rat anschließend in Form von Durchführungsbeschlüssen genehmigte.

Maletic sagte: "Auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik umgingen die Reformen wichtige Strukturprobleme, die aus Sicht der EU-Bürger besonders wichtig sind. Außerdem gibt es bei etwa der Hälfte der Reformen bisher keine Belege dafür, dass diese zu messbaren Ergebnissen geführt oder die Arbeitsmärkte der Mitgliedsstaaten beeinflusst haben."

Nach Aussage des Rechnungshofs läuft die Implementierung der RRF-Programme weiter und viele Arbeitsmarktreformen müssen noch vollendet werden, so dass sich signifikante Erfolge jetzt noch nicht zeigen. Zu den Musterknaben bei der Umsetzung der Programme gehören Spanien, Griechenland, Kroatien und Finnland.

Deutschland hatte die Kommission die Empfehlungen gegeben, Anreize für längere Arbeitszeiten zu setzen, die Steuerbelastung im Niedriglohnsektor zu senken, die Beschäftigung von Zweitverdienern zu anzureizen und (bei Respektierung der Rolle der Sozialpartner) ein höheres Lohnwachstum zu ermöglichen. Laut dem Urteil der Kommission wurden diese Themen nur "marginal angegangen" und das der Zweitbeschäftigung gar nicht.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

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