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15:05 Uhr, 14.10.2022

EQS-HV: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.12.2022 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.12.2022 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

14.10.2022 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wolfsburg ISIN: DE0007664005, DE0007664039

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am Freitag, 16. Dezember 2022, ab 10:00 Uhr (MEZ) im CityCube Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

I.

Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt

1.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft unter Änderung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 über die Gewinnverwendung

Die Volkswagen Aktiengesellschaft will mit ihren zehn starken Konzernmarken weiterhin eine führende Position im Markt für batterieelektrische, zunehmend automatisierte und softwarebasierte Mobilität einnehmen. Der Börsengang ihrer Tochtergesellschaft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“) verschafft der Volkswagen Aktiengesellschaft zusätzliche finanzielle Flexibilität und wird dadurch helfen, die industrielle und technologische Transformation zu beschleunigen sowie die Umsetzung der NEW AUTO Strategie zu unterstützen. Die Volkswagen Aktiengesellschaft ist der Auffassung, dass der Börsengang mehr Agilität und unternehmerische Eigenständigkeit für die Porsche AG bedeutet und der Porsche AG helfen wird, die Umsetzung der schon heute erfolgreichen Strategie zu beschleunigen.

Grundlage für den Börsengang der Porsche AG war eine umfassende Einigung über den Abschluss mehrerer Verträge zwischen der Volkswagen Aktiengesellschaft und ihrer größten Aktionärin, der Porsche Automobil Holding SE („Porsche SE“). Im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung haben die Volkswagen Aktiengesellschaft und die Porsche SE vereinbart, dass 25 % der Vorzugsaktien an der Porsche AG am Kapitalmarkt platziert werden. Gleichzeitig wurde in einem Kaufvertrag vereinbart, dass die Porsche SE 25 % der Stammaktien an der Porsche AG zuzüglich einer Stammaktie mittelbar von der Volkswagen Aktiengesellschaft erwirbt und für diesen Anteil pro Stammaktie den im Rahmen des Börsengangs erzielten Platzierungspreis pro Vorzugsaktie zuzüglich einer Prämie in Höhe von 7,5 % zahlt.

Der Börsengang der Porsche AG war der größte Börsengang in Deutschland seit mehr als 25 Jahren. Vorzugsaktien an der Porsche AG werden seit dem 29. September 2022 am Kapitalmarkt gehandelt. Im Rahmen des Börsengangs konnten insgesamt 113.875.000 Vorzugsaktien der Porsche AG zu einem Platzierungspreis von 82,50 Euro und damit zu einem Wert von insgesamt rund 9.394.687.500,00 Euro erfolgreich bei Investoren platziert werden. Als Gegenleistung für die Veräußerung von 25 % der Stammaktien an der Porsche AG zuzüglich einer Stammaktie hat sich die Porsche SE verpflichtet, einen Kaufpreis von 10.099.573.838,69 Euro an die Volkswagen Aktiengesellschaft zu zahlen.

Die Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt, ihre Aktionäre an dieser erfolgreichen Gesamttransaktion unmittelbar teilhaben zu lassen. In der Gesellschaftervereinbarung mit der Porsche SE hat die Volkswagen Aktiengesellschaft in diesem Zusammenhang vereinbart, dass sie die Ausschüttung einer Sonderdividende an ihre Aktionäre vorschlagen wird, die der Höhe nach insgesamt 49 % der Brutto-Gesamterlöse aus dem Börsengang der Porsche AG sowie aus der Veräußerung des Stammaktienpakets an die Porsche SE entspricht. Die verbleibenden 51 % der Brutto-Gesamterlöse plant die Volkswagen Aktiengesellschaft im Wesentlichen zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen im Rahmen der Transformation der Automobilbranche zu verwenden.

Die vorgesehene Ausschüttung an die Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft soll im Wege der Zahlung einer Sonderdividende je Stamm- und Vorzugsaktie an der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 erfolgen, die zusätzlich zu den bereits im Mai 2022 an die Aktionäre ausgezahlten Dividenden für die Stamm- und Vorzugsaktien geleistet werden soll.

Hierzu ist es erforderlich, den von der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 gefassten Gewinnverwendungsbeschluss anzupassen. Die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2022 hatte unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, vom Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60 Euro jeweils einen Teilbetrag von

a)

2.213.173.635,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und

b)

1.558.913.164,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie

zu verwenden sowie

c)

15.328.896.181,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Sonderdividende soll nunmehr aus dem unter c) ausgewiesenen Betrag des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 geleistet werden, der von der ordentlichen Hauptversammlung 2022 auf neue Rechnung vorgetragen wurde.

Vor diesem Hintergrund schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, wie folgt zu beschließen:

(i)

Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 2 gefasste Beschluss über die Gewinnverwendung wird dahingehend abgeändert, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teilbetrag des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 15.328.896.181,40 Euro wie folgt verwendet wird:

a)

9.554.687.712,78 Euro zur Zahlung einer Sonderdividende von 19,06 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter Vorzugsaktie sowie

b)

5.774.208.468,62 Euro als Vortrag auf neue Rechnung.

Mit Blick auf die von der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 beschlossene Verwendung der übrigen Teilbeträge des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 – also von 2.213.173.635,00 Euro zur bereits erfolgten Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und von 1.558.913.164,20 Euro zur bereits erfolgten Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie – bleibt der von der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 gefasste Beschluss über die Gewinnverwendung unberührt.

(ii)

Es wird festgelegt, dass der Anspruch auf die Sonderdividende je dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter Vorzugsaktie am 9. Januar 2023 fällig ist.

Unter Berücksichtigung der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 beschlossenen Verwendung von Teilbeträgen des Bilanzgewinns zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie wird der Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60 Euro somit insgesamt wie folgt verwendet:

a)

2.213.173.635,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und

b)

1.558.913.164,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie und

c)

9.554.687.712,78 Euro zur Zahlung einer Sonderdividende von 19,06 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter Vorzugsaktie sowie

d)

5.774.208.468,62 Euro als Vortrag auf neue Rechnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 beschlossene Dividende in Höhe von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und in Höhe von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie bereits im Mai 2022 zur Auszahlung gebracht wurde und nicht nochmals zur Auszahlung kommt.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 501.295.263. Hiervon sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und 206.205.445 Aktien stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 295.089.818.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der außerordentlichen Hauptversammlung, d.h. am 25. November 2022 (Nachweisstichtag), 00:00 Uhr (MEZ), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und ist der Gesellschaft – zusammen mit einem Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz (separat nach Stamm- und/oder Vorzugsaktien) – bis spätestens zum 9. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), an nachfolgende Adresse zu übermitteln:

Anmeldestelle:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich zeitnah an ihr depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Eintrittskarte zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Zugangsdaten für die Nutzung des Aktionärsportals von der Anmeldestelle. Das Aktionärsportal bietet die Möglichkeit, Vollmachten zu erteilen und das Stimmrecht auszuüben. Die Ausübung weiterer Aktionärsrechte erfordert die physische Teilnahme am Versammlungsort.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die außerordentliche Hauptversammlung sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft, adressiert an die Anmeldestelle, Sorge zu tragen.

3.

Persönliche Teilnahme durch Aktionäre bzw. Bevollmächtigte

Mit dem oberen Abschnitt des Eintrittskartenformulars können Aktionäre selbst an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder sich durch in Textform Bevollmächtigte (siehe Punkt 4) vertreten lassen.

In Abhängigkeit der vorherrschenden COVID-19-Pandemie-Lage können am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf behördliche Anordnung infektionsschutzrechtliche Zugangsvoraussetzungen erlassen werden. Informationen über etwaige infektionsschutzbedingte Maßnahmen für die Teilnahme am Versammlungsort werden über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

veröffentlicht.

4.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte

a) Vollmacht an Dritte

Aktionäre, die an der außerordentlichen Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich auch durch Bevollmächtigte (z.B. durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder sonstige Dritte) vertreten lassen, allerdings nicht in deren Namen. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft.

Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimmrecht nur ausüben, wenn der Aktionär ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen dürfen eingeholt werden. Ein Vollmachtsformular wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

bereitgestellt.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Für die Erteilung der Vollmacht kann der hierfür vorgesehene Textabschnitt der Eintrittskarte verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Elektronisch können die Vollmachtserteilung sowie ihr Widerruf auch vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 und während der außerordentlichen Hauptversammlung bis 11:00 Uhr (MEZ) über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/hv-portal

erfolgen. Hierzu bedarf es der Zugangsdaten zum Aktionärsportal, die auf der Eintrittskarte abgedruckt sind.

Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung möglich.

Die Vollmacht gilt satzungsgemäß nur jeweils für die nächste Hauptversammlung. Bei der Teilnahme vor Ort hat der Vertreter die Vollmachten der von ihm vertretenen Aktionäre alphabetisch geordnet am Anmeldeschalter vorzulegen und zur Einsicht für alle Teilnehmer abzugeben.

b) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Den Stammaktionären wird angeboten, sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder von dessen Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt werden.

Stammaktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur außerordentlichen Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht kann der hierfür vorgesehene Textabschnitt der Eintrittskarte verwendet werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Elektronisch können die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie ihr Widerruf auch mit den Zugangsdaten der Eintrittskarte vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 und während der außerordentlichen Hauptversammlung bis 11:00 Uhr (MEZ) über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/hv-portal

erfolgen.

Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.

c) Briefwahl

Angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Die Briefwahl kann in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Textabschnitts der Eintrittskarte erfolgen. Die Stimmabgabe in Textform muss spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Alternativ steht die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl bis zum 16. Dezember 2022, 11:00 Uhr (MEZ), zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten der Eintrittskarte über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/hv-portal

5.

Nachweis der Stimmzählung

Abstimmende können gemäß § 129 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Aktionärsportal abrufbar sowie auf Anfrage bei der Gesellschaft unter

hvstelle@volkswagen.de

erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 Aktiengesetz unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

6.

Bild- und Tonübertragung der außerordentlichen Hauptversammlung im Internet

Die interessierte Öffentlichkeit kann die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats sowie des Vorstands am 16. Dezember 2022 ab 10:00 Uhr (MEZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

verfolgen.

Die Reden stehen nach Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung zur Verfügung.

7.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (das entspricht einer Aktienanzahl von 195.313 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft mit dem durch den Letztintermediär ausgestellten Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl bis zum 15. November 2022, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:

Volkswagen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
c/o HV-Stelle
Brieffach 1848/3
38436 Wolfsburg
per Telefax: +49-5361-95600100
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de

Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.

Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet.

Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

veröffentlicht.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz

Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 1. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ) ausschließlich, an folgende Adresse zu übermitteln:

Volkswagen Aktiengesellschaft
HV-Stelle
Brieffach 1848/3
38436 Wolfsburg
per Telefax: +49-5361-95600100
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de

Gegenanträge sind zu begründen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

bekannt gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung der Daten ausdrücklich.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, gelangen nur dann zur Abstimmung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Aktionäre, die in der Hauptversammlung Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten, die nicht vorab übermittelt wurden, werden gebeten, diese zusätzlich schriftlich am Wortmeldetisch einzureichen.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Im Falle offensichtlicher Widersprüche bei Abstimmungen von Aktionären oder deren Bevollmächtigten über die Vorschläge der Verwaltung einerseits und der Abstimmung über Gegenanträge andererseits werden die Stimmen als ungültig behandelt.

c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

d) Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen

Angemeldeten Aktionären oder deren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen in Textform oder per Video einzureichen, die die Gesellschaft vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

veröffentlichen wird.

Stellungnahmen können bis zum 14. Dezember 2022, 12:00 Uhr (MEZ), über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/hv-portal

eingereicht werden.

Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden. Stellungnahmen müssen in deutscher Sprache erfolgen. Videostellungnahmen sind nur zulässig, wenn der Aktionär oder ein Bevollmächtigter darin selbst in Erscheinung tritt und spricht. Darüber hinaus müssen Stellungnahmen einen Bezug zur Tagesordnung aufweisen und in Inhalt und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in der Hauptversammlung entsprechen. Die Länge einer Stellungnahme per Video darf drei Minuten, die schriftliche Stellungnahme den Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Stellungnahme. Die Gesellschaft behält sich insbesondere vor, Stellungnahmen nicht zu veröffentlichen, wenn sie keinen erkennbaren Bezug zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung haben, in Inhalt und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in der Hauptversammlung nicht entsprechen oder beleidigenden, diskriminierenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben. Auch Stellungnahmen mit werbenden oder anstößigen Inhalten werden nicht berücksichtigt.

In den eingereichten Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge, Fragen oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese können ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen eingereicht bzw. gestellt werden.

Weitere Informationen, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen in Bezug auf die Stellungnahmen und ihre Einreichung, werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

bereitgestellt.

e) Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung

Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären.

8.

Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft

Der Inhalt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.volkswagenag.com/ir/hv

zur Verfügung.

Unter dieser Internetadresse können nach Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.

9.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Volkswagen Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Zusammenhang mit der Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, Ihnen die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter

www.volkswagenag.com/hv-datenschutz

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Volkswagen Aktiengesellschaft, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Telefon: +49 5361-9-0, E-Mail: datenschutz@volkswagen.de.

Wolfsburg, im Oktober 2022

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand


14.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Brieffach 1848/3

38436 Wolfsburg

Deutschland

Telefon:

+49 5361 13088

Fax:

+49 5361 95600100

E-Mail:

hvstelle@volkswagen.de

Internet:

https://www.volkswagenag.com/ir/hv

ISIN:

DE0007664005, DE0007664039

WKN:

766400, 766403

Ende der Mitteilung

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