EQS-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2025 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: Turbon AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2025 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.07.2025 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Turbon AG Hattingen ISIN DE0007504508
Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Tabelle 3 der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 ("DVO")
A. Inhalt der Mitteilung
1.
Eindeutige Kennung des Ereignisses
Ordentliche Hauptversammlung der Turbon AG 2025
(Formale Angabe gemäß DVO: TURBONOHV20250829)
2.
Art der Mitteilung
Einladung zur Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1.
ISIN
DE0007504508
2.
Name des Emittenten
Turbon AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
1.
Datum der Hauptversammlung
29. August 2025
(Formale Angabe gemäß DVO: 20250829)
2.
Uhrzeit der Hauptversammlung
11:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß DVO: 9:00 Uhr (UTC))
3.
Art der Hauptversammlung
Ordentliche Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß DVO: GMET)
4.
Ort der Hauptversammlung
codeks, Moritzstraße 14, 42117 Wuppertal
5.
Aufzeichnungsdatum
(Nachweisstichtag, sog. Record Date)
7. August 2025
(Formale Angabe gemäß DVO: 20250807)
6.
Internetseite zur Hauptversammlung/
Uniform Resource Locator (URL)
https://www.turbon.de/hv
Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der DVO)
Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:
https://www.turbon.de/hv Überblick über die Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
5.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
6.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 120a Abs. 4 AktG
Verbindlicher Charakter der Abstimmungen (Angaben gemäß Tabelle 3 des Anhangs der DVO)
Die vorgesehenen Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen Charakter. Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter; der Beschluss der Hauptversammlung begründet auch im Falle der Nicht-Billigung weder Rechte noch Pflichten. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 am Freitag, 29. August 2025, 11:00 Uhr
(Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ), ein. Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten des codeks, Moritzstraße 14, 42117 Wuppertal, statt.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung bedarf.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.737.459,38 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung hält die Gesellschaft 8.217 eigene Aktien. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können sich zwischen der Einladung zur Hauptversammlung und der Hauptversammlung ändern.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 120a Abs. 4 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024
VERGÜTUNGSBERICHT
1.
EINLEITUNG
1.1.
Generelle Entwicklung der Turbon Gruppe im Geschäftsjahr 2024
Der Turbon Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 56,2 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Steuern (Earnings before taxes - EBT) in Höhe von 1,2 Millionen Euro erzielt. Damit ist der Konzernumsatz um 1,3 Millionen Euro gegenüber dem Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2023 (57,5 Millionen Euro) geringer ausgefallen. Das Konzern-EBT ist um 0,5 Millionen Euro niedriger ausgefallen als das Konzern-EBT im Geschäftsjahr 2023 (1,7 Millionen Euro).
Damit bewegt sich zwar der Umsatz im Rahmen der im August 2024 reduzierten Prognose von 56 bis 60 Millionen Euro, das Konzern-EBT blieb mit 1,2 Millionen Euro deutlich hinter der reduzierten Prognose (mindestens 2,5 bis 3 Millionen Euro) zurück. Maßgeblich für das Nichterreichen der Ergebnisprognose waren die negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung insbesondere in dem für uns wichtigen Markt Deutschland ab dem dritten Quartal und insbesondere die deutlich rückläufige Entwicklung im Markt für Electronic Manufacturing Services. Als Reaktion auf die bereits seit einiger Zeit anhaltende negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben wir im zweiten Quartal den Produktionsstandort für Electronic Manufacturing Services in Rumänien vollständig in Betrieb genommen. Die noch negativere Entwicklung im Markt für Electronic Manufacturing Services hat zu deutlichen Überkapazitäten geführt; aufgrund dieser Überkapazitäten ist es uns im Geschäftsjahr 2024 noch nicht gelungen, den neuen Standort in Rumänien angemessen auszulasten. Mit der Übernahme des Geschäftsbetriebes der RoPro Produktions GmbH i.I. zum 1. Oktober 2024 sind wir in der wirtschaftlich sehr attraktiven Rhein-Main-Region vor Ort präsent. Die Verzahnung der drei Bereiche Electronic Manufacturing Services, Kabelkonfektionierung und Assembly an unserem Produktionsstandort in Rumänien haben wir weiter vorangetrieben und erstmalig im ersten Quartal 2025 Ressourcen geschäftsbereichsübergreifend einsetzen können.
1.2.
Ausführungen zu den Vergütungssystemen und ihrer Anwendung
Das System für die Struktur und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes sind im Geschäftsjahr nicht geändert worden. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten ausschließlich eine fixe Vergütung. In der Besetzung des Vorstandes hat es im Geschäftsjahr 2024 keine Änderung gegeben. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes wurde im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem vorhergehenden Geschäftsjahr nicht geändert.
Das System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zuletzt im Juli 2022 geändert. Die Vergütung beträgt 10.000,00 Euro jährlich für ein einfaches Mitglied. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte der Vergütung eines einfachen Mitglieds des Aufsichtsrates (20.000,00 Euro), der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds des Aufsichtsrates (15.000,00 Euro).
2.
GESAMTVERGÜTUNG
2.1.
Gesamtvergütung der derzeitigen und früheren Mitglieder des Vorstandes
Feste Vergütung
Variable
Vergütung
Außer-
ordent-
liche
Ver-
gütung
Ver-
sorgungs-
zusagen
Ge-
samt-
ver-
gütung
Verhältnis von fester und variabler Ver-
gütung
Grund-
gehalt
Neben-
leist-
ungen
Einjährige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Holger Stabenau
Vorstands-vorsitzender
Eintritt 01.01.2021
2024
Tsd. Euro
255
13
0
0
0
0
268
2023
Tsd. Euro
255
13
0
0
0
0
268
Holger Brückmann-Turbon
Eintritt 09.07.1993
Austritt 31.12.2007
Eintritt 01.10.2017
Austritt 31.12.2020
2024
Tsd. Euro
0
0
0
0
0
57
57
2023
Tsd. Euro
0
0
0
0
0
0
0
Norbert Jantzer
Eintritt
17.10.1990
Austritt
30.09.1992
2024
Tsd. Euro
0
0
0
0
0
14
14
2023
Tsd. Euro
0
0
0
0
0
18
18
Herbert Reusch
Eintritt
17.10.1990
Austritt
31.12.2000
2024
Tsd. Euro
0
0
0
0
0
117
117
2023
Tsd. Euro
0
0
0
0
0
101
101
Die Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstandes von 300.000,00 Euro wurde in jedem Fall eingehalten.
2.2.
Gesamtvergütung der derzeitigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrates
Feste Vergütung
Variable
Vergütung
Außer-
ordent-
liche Ver-
gütung
Ver-
sorgungs-
zusagen
Ge-
samt-
ver-
gütung
Verhältnis von fester und variabler Ver-
gütung
Grund-
gehalt
Neben-
leist-
ungen
Einjährige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Paul-Dieter Häpp
Aufsichtsrats-vorsitzender
2024
Tsd. Euro
20
0
0
0
0
0
20
2023
Tsd. Euro
20
0
0
0
0
0
20
Thomas Hertrich
Stellvertretender Aufsichtsrats-vorsitzender
2024
Tsd. Euro
15
0
0
0
0
0
15
2023
Tsd. Euro
15
0
0
0
0
0
15
Dr. Barbara Lepper
Aufsichtsrats-mitglied
2024
Tsd. Euro
10
0
0
0
0
0
10
2023
Tsd. Euro
10
0
0
0
0
0
10
3.
AKTIEN-BEZOGENE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE (AKTIEN UND AKTIENOPTIONEN)
Weder die Mitglieder des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr 2024 Aktien als Vergütung erhalten noch haben sie Optionen auf den Erwerb von Aktien erhalten. Solche Aktien-bezogenen Vergütungskomponenten sind in den Vergütungssystemen für Vorstand und Aufsichtsrat nicht vorgesehen.
4.
GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN AUF RÜCKFORDERUNG VARIABLER VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
Die Turbon AG hat im Geschäftsjahr 2024 keine Vergütung von den Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates zurückgefordert. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 keine variablen Vergütungsbestandteile gezahlt; sie sind auch nicht in den Vergütungssystemen für den Vorstand oder den Aufsichtsrat vorgesehen.
5.
AUSFÜHRUNGEN ZUR UMSETZUNG DER VERGÜTUNGSSYSTEME UND WIE LEISTUNGSKRITERIEN ANGEWANDT WURDEN
Die Vergütung der derzeitigen Mitglieder des Vorstandes wie auch der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates entspricht vollständig den Vergütungssystemen. Variable Vergütungsbestandteile sind in den Vergütungssystemen nicht vorgesehen und infolgedessen keine Leistungskriterien festgelegt.
6.
ABWEICHUNG VON DEN VERGÜTUNGSSYSTEMEN UND ABWEICHUNGEN VON DEM VERFAHREN ZU IHRER UMSETZUNG
Abweichungen von den Vergütungssystemen oder Abweichungen von dem Verfahren zu ihrer Umsetzung hat es im Geschäftsjahr 2024 nicht gegeben.
7.
VERGLEICHENDE ANGABEN ZU ÄNDERUNGEN DER VERGÜTUNG UND DER LEISTUNG DER GESELLSCHAFT
2022
Tsd. Euro
2023
Tsd. Euro
Veränderung in %
2024
Tsd. Euro
Veränderung in %
Vorstandsvergütung
Holger Stabenau
268
268
0%
270
1%
Simon McCouaig
50
0
-100%
0
0%
Aufsichtsratsvergütung
Paul-Dieter Häpp
16
20
25%
20
0%
Thomas Hertrich
12
15
25%
15
0%
Dr. Barbara Lepper
8
10
25%
10
0%
Ertragsentwicklung
Ergebnis vor Steuern der Turbon AG (HGB)
10.063
4.420
-56%
-1.081
-124%
Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalentbasis
Arbeitnehmervergütung
70
66
-6%
84
27%
Einbezogen sind sämtliche Mitarbeiter der Turbon AG im Geschäftsjahr 2024, wobei es sich um vier Mitarbeiter handelt. Ihre Tätigkeitsbereiche sind mit denen eines Mitglieds des Vorstands nicht vergleichbar.
8.
ANGABEN ZUM BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Hauptversammlung vom 23. August 2024 hat den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Mehrheit von 100,00 Prozent gebilligt. Anlass zu Änderungen der Vergütungssysteme oder eines von ihnen gab es daher nicht.
Hattingen, 25. April 2025
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Turbon AG, Hattingen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Turbon AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Bochum, 25. April 2025
Märkische Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Frank Stuschke
Wirtschaftsprüfer
Michael Förster
Wirtschaftsprüfer
Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung
I.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte
1.
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und den Nachweis erbracht haben, dass sie am Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft waren. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen, also den 7. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), und muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft daher spätestens am 22. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Postanschrift und E-Mail-Adresse
Turbon AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
zugegangen sein. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis bei der Gesellschaft sicherzustellen und einen möglichst frühzeitigen Versand der Eintrittskarte zu ermöglichen.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten für die diesjährige Hauptversammlung eine oder mehrere Eintrittskarten sowie ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst weiteren Erläuterungen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, können aus diesen Aktien für die diesjährige Hauptversammlung keine Rechte als Aktionär, insbesondere kein Stimmrecht herleiten. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Diese richtet sich danach, wer zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung Eigentümer der Aktien ist.
II.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgerechte Anmeldung sowie der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes - wie oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte“ erläutert - erforderlich. Ein Vollmachtsformular, das die Aktionäre für die Erteilung der Bevollmächtigung verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte; das Vollmachtsformular steht auch auf unserer Internetseite
https://www.turbon.de/hv
zum Download bereit.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG oder diesen Gleichgestellten, wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG).
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären daneben die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesem zwingend Weisungen erteilt werden, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht nur aus, soweit ihm eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Der Stimmrechtsvertreter kann die Aktionäre zudem nicht bei der Abstimmung über Anträge vertreten, die ohne vorherige Ankündigung erst während der Hauptversammlung gestellt werden, wie z.B. Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung. Der Stimmrechtsvertreter wird sich in diesem Fall der Stimme enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt weder vor noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegen und nimmt - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahr.
Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen hierfür zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:
Turbon AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 27. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind die fristgerechte Anmeldung sowie der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die für die Bevollmächtigung notwendigen Unterlagen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.
Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann auch noch während der laufenden Hauptversammlung erfolgen. Gleiches gilt für einen möglichen Widerruf der Vollmacht. Auch dieser kann durch persönliche Vorlage in Textform am Tag der Hauptversammlung vor Ort erfolgen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder seines Vertreters an der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits erteilter Vollmachten und Weisung an den Stimmrechtsvertreter.
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (per Post oder E-Mail) durch Vollmacht und Weisungen erteilt werden, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung maßgeblich.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung maßgeblich.
III.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 3.294.903 Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 8.217 eigene Aktien. Aus den von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien kann das Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
IV.
Rechte der Aktionäre
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen den Aktionären unter anderem die folgenden Rechte zu:
1.
Rechte auf Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht EUR 500.000,00 bzw. 159.433 Stück Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens Inhaber der o.g. Mindestanzahl an Aktien sind und dass sie diese bei der Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich bis zum Ablauf von 29. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter Angabe des vollständigen Namens, auf folgendem Kontaktweg zugehen:
Turbon AG
Vorstand
Zum Ludwigstal 14 - 16
45527 Hattingen
Telefax-Nr.: +49 (0) 2324 567 965 0
E-Mail: hv@turbon.de
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.turbon.de/hv
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat stellt oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich unter Angabe des vollständigen Namens auf folgenden Kontaktwegen an die Gesellschaft zu übermitteln:
Turbon AG
Vorstand
Zum Ludwigstal 14 - 16
45527 Hattingen
Telefax-Nr.: +49 (0) 2324 567 965 0
E-Mail: hv@turbon.de
Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 14. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der genannten Adresse eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter
https://www.turbon.de/hv
veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt. Auch bei fristgerechter Übermittlung der Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen diese in der Hauptversammlung gestellt werden, um dort Berücksichtigung finden zu können. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
3.
Fragerecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
4.
Weitergehende Erläuterungen / Unterlagen zur Hauptversammlung
Die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich im Internet unter der Internetadresse:
https://www.turbon.de/hv
Die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere zu Punkt 1, werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.turbon.de/hv
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
5.
Zeitangaben
Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt "Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung" sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
6.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
Turbon AG
Zum Ludwigstal 14 - 16
45527 Hattingen
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Hattingen, im Juli 2025
Turbon AG
Der Vorstand
Organisatorische Hinweise:
Eine Anfahrtsskizze entnehmen Sie bitte unserer Internetseite
https://www.turbon.de/hv
08.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
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