Eon reüssiert im Eilverfahren mit Klage gegen Brennelementesteuer
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Hamburg (BoerseGo.de) - Die Energiekonzerne können darauf hoffen, das die neue Brennelementesteuer keinen Bestand haben wird. Das Finanzgericht Hamburg hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss verfassungsrechtliche Zweifel an der formalen Zuständigkeit des Bundes zur Erhebung der Steuer angemeldet. Das Gericht gab einem Eilantrag des Energieversorgers und Kernkraftbetreibers Eon statt.
Die Richter begründen ihren Urteilsspruch mit der im Grundgesetz vorgeschriebenen sachlichen Kompetenz für die Gesetzgebung: Das Grundgesetz deklariere, welche Steuern der Bund und welche die Länder erheben dürfen, hieß es in Hamburg. Der Auffassung der Bundesregierung, dass die Brennelementesteuer eine Verbrauchssteuer sei und ihre deshalb die Kompetenz zur Gesetzgebung zustehe, schließen sich die Finanzrichter nicht an. Nur Verbrauchssteuern stünden dem Bund zu, Kernbrennstoffe seien aber keine Konsumgüter, sondern dienten nur der gewerblichen Erzeugung von Strom. Zudem zeigten die Richter erhebliche Vorbehalte dagegen, dass der Bund einfach eine neue Steuer „erfinden“ könne.
Eon muss nun bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits keine Brennelementesteuer mehr zahlen. Zudem muss der Bund die bereits im Juli überwiesenen 96 Millionen Euro auf die neuen Brennstäbe im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld zurückzahlen. Die Brennelementesteuer gilt als große Belastung in den Bilanzen der Energieversorger. Nach dem Ausstiegsbeschluss rechnete die Regierung noch mit 1,3 Milliarden Euro jährlichen Steuereinnahmen. Rund die Hälfte davon entfällt auf Eon. Mehrere Konzerne, neben Eon auch RWE und EnBW hatten Klage gegen die Steuer auf Brennstäbe eingereicht.
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