Dt. Telekom - Gericht kritisiert Cluster-Verfahren
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Das Landgericht Frankfurt hat die Immobilienbewertung der Deutschen Telekom zum Zeitpunkt des Börsengangs kritisiert. Der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff hat am Dienstag zur Eröffnung des Zivilprozesses gesagt, dass die Kammer an der Zulässigkeit des so genannten Cluster-Verfahrens zweifele.
Bei diesem Verfahren wurde der Immobilienbestand der Deutschen Telekom in einzelne Pakete aufgeteilt und anschließend pauschal bewertet. Der Wert der Immobilien musste nach dem Börsengang um mehrere Milliarden D-Mark berichtigt werden.
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