DSW prüft Rechtsbeschwerde gegen T-Online-Entscheidung
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Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass die Verschmelzung des Internetproviders T-Online auf die Deutsche Telekom trotz anhängiger Anfechtungsklagen vorzeitig ins Handelsregister eingetragen werden kann. Damit hoben die OLG-Richter den Spruch ihrer Kollegen vom Landgericht auf. Beendet sei der Streit aber noch nicht. Die Kläger haben die Möglichkeit, Rechtsbeschwerde einzulegen und den Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzutragen. Dies teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Freitag in Düsseldorf mit.
"Wir hätten uns natürlich eine andere Entscheidung gewünscht", kommentiert Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW den Richterspruch. "Wir gehen aber davon aus, dass die Eintragung nicht erfolgen kann, wenn Beschwerde dagegen eingelegt wird", so Hocker weiter. Jetzt werde geprüft, ob der Weg zum Bundesgerichtshof eingeschlagen werden soll. Vier Wochen habe die DSW hierfür Zeit.
Die Schutzvereinigung hatte im Namen von T-Online-Aktionären gegen den Verschmelzungsvertrag geklagt. "T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten", ist Hocker überzeugt.
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