Dr. Spendigs Nachhaltigkeitssprechstunde – Quo vadis SFDR?
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Servus und moin, moin allerseits aus München!
Der hiesige Winter war von Schneemangel geprägt. Über einen Mangel an neuen regulatorischen Initiativen konnten sich die Nachhaltigkeitsexperten bei Finanzinstituten hingegen nicht beklagen. Vor allem der sogenannte SFDR Review (in voller Schönheit „Targeted consultation on the implementation of the Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR)“ genannt) wirkte wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme an kalten Winterabenden.
Hierbei wurde die Industrie nicht nur befragt, wie gut oder schlecht die Offenlegungsverordnung (SFDR) in der Praxis funktioniere. Nein, den Aufsichtsbehörden schien bei der Erstellung des Fragebogens bereits klar gewesen zu sein, dass die Antworten tendenziell negativ ausfallen würden. Daher wurde in das Dokument ein ausführlicher Teil mit Verbesserungsvorschlägen aufgenommen. Und genau hier wird es spannend.
Zwei Punkte fallen besonders ins Auge: zum einen die Frage, ob die Offenlegungspflichten, die derzeit nur für nachhaltige Fonds gelten, auch auf nicht nachhaltige Produkte erweitert werden sollen. Zum anderen die Frage, ob die Klassifizierung von nachhaltigen Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 wirklich sinnvoll ist. Findet man in der nachhaltigen Fondswelt nicht mehr und vor allem andere Investmentstrategien? Von den Aufsichtsbehörden vorgeschlagen wurden fünf Kategorien, die jeweils unterschiedliche Anlagestrategien reflektieren.
Die Industrie war also gefordert. Und sie hat die Herausforderung angenommen! Wenn man sich die 324 Antworten (frei einsehbar im Internet, darunter auch Beiträge von Nichtregierungsorganisationen, Verbraucherschützern und Privatpersonen) anschaut, so fühlt man sich ein wenig an „Wünsch dir was“ erinnert. Manche plädierten für vier, andere für drei Kategorien. Fünf war für einen Teil der Befragten auch okay.
Wiederum anderen war daran gelegen, dass die aktuelle Klassifizierung nach Artikel 8 und 9 nicht angetastet würde. Schließlich habe man gerade sehr viel Zeit und Geld in die Anpassung der internen Prozesse investiert und da wäre es unschön, wenn ein neues Schema diese Arbeit konterkarieren würde. Gerade die Parteien, die die lautesten Kritiker der Offenlegungsverordnung waren, scheinen ihren Frieden mit der Regulierung geschlossen zu haben. Frei nach dem Motto, „nicht gut, aber umgesetzt“.
Auf die Frage, ob auch nicht nachhaltige Fonds die gleichen Offenlegungspflichten wie nachhaltige Fonds haben sollen, gab es ebenfalls bemerkenswerte Antworten. Viele vertriebsorientierte Banken plädierten aus nachvollziehbaren Gründen dagegen. Begründung: die aktuelle Datenflut sei bereits jenseits dessen, was ein Endkunde gut verdauen könne. Da würden noch mehr Zahlen und Daten nicht zu einer besseren Beratung beitragen. Anders formuliert: es macht keinen Sinn eine Prise Salz in die Currymischung zu geben, um damit den Geschmack verbessern zu wollen (womit ich weder implizieren möchte, dass Curry schlecht schmecke noch, dass er unverdaulich sei).
Anders argumentierten vor allem Verbraucherschutzverbände. Hier spürte man den neu entfachten „wind of change“, sprich den Wunsch, durch mehr Offenlegung den Vergleich zwischen nachhaltigen und nicht nachhaltigen Fonds zu erleichtern. Und dann gab es noch die Verbände, die zurecht darauf hinwiesen, dass die Offenlegungsverordnung derzeit nur für Fonds (genauer Finanzprodukte) gelten würde. Es gebe aber noch eine Vielzahl von anderen nachhaltigen Produkten (Green Bonds oder Zertifikate als Beispiel). Nur, wenn diese ebenfalls Nachhaltigkeitskennzahlen offenlegen würden, wäre ein wirklich fairer Vergleich für den Investor möglich.
Wir werden sehen, wie sich der Regulator positionieren wird. Angesichts des sehr uneinheitlichen Meinungsbildes in der Finanzindustrie möchte ich nicht in der Haut der Aufsichtsbehörden stecken. Die nächsten Wochen werden spannend bleiben. Hoffen wir, dass wir uns nicht nur an frühlingshaften Temperaturen erfreuen werden können, sondern auch an einer durchdachten und konsistenten Antwort seitens der Aufsichtsbehörden.
In diesem Sinne,
bleiben Sie nachhaltig gesund!
Ihr Dr. Bernd Spendig