Kommentar
20:18 Uhr, 07.05.2026

Die Linke fordert Abgeltungsteuer und Wegzugsbesteuerung für Krypto-Gewinne

Kurz nach dem Krypto-Steuerentwurf der Grünen legt die Linke nach. Sie fordert Abgeltungsteuer, Wegzugsbesteuerung und mehr Meldepflichten für Bitcoin, Ethereum und Co.

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Jetzt kommt Bewegung in die deutsche Krypto-Steuerdebatte. Seit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vergangene Woche eine Anpassung der Besteuerung von Krypto-Werten in den Raum stellte, fürchten viele Anleger um die steuerfreie Haltefrist bei Bitcoin und Co. Erst gestern berichtete BTC-ECHO über einen Vorstoß der Grünen, der die Haltefrist für Krypto-Assets im Rahmen des § 23 EStG aufheben und Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern will.

Nun legt offenbar auch die Linksfraktion nach. Ein Entwurf für einen Antrag mit dem Titel “Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern”, sieht deutliche Verschärfungen für Bitcoin- und Krypto-Anleger vor. Dies berichtet Daniel D. Eckert, Finanzredakteur bei “Die Welt”.

Besteuerung wie Kapitalerträge

Kern des Vorstoßes ist die Forderung, Kryptowährungen künftig in den Katalog des § 20 EStG aufzunehmen. Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen Krypto-Werten würden damit wie Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Statt der bisherigen Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft käme dann die Abgeltungsteuer zur Anwendung, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Damit unterscheidet sich der Vorschlag der Linken deutlich vom Grünen-Entwurf. Die Grünen wollen Krypto-Gewinne weiterhin im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte erfassen, aber die Haltefrist streichen. Das hätte zur Folge, dass Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert würden. Die Linke setzt dagegen auf die steuerliche Behandlung wie bei Kapitalerträgen.

Kommt auch die Wegzugsbesteuerung?

Besonders brisant ist ein weiterer Punkt des Entwurfs. Die Linke will Krypto-Werte offenbar auch der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG unterwerfen. Wer Deutschland verlässt, könnte dann unter Umständen auf nicht realisierte Kursgewinne steuerlich erfasst werden. Bislang gilt eine solche Regelung bei Kryptowährungen nicht.

Zudem fordert die Fraktion, den OECD-Melderahmen für Krypto-Werte, kurz CARF, zeitnah in nationales Recht zu überführen. Krypto-Handelsplattformen sollen dadurch stärker in den automatisierten Datenaustausch mit Finanzbehörden eingebunden werden. Ergänzend soll die Bundesregierung bisherige Maßnahmen zur steuerlichen Erfassung von Krypto-Assets evaluieren.

Der nächste Warnschuss

Sollten weiterhin Steuerlücken bestehen, will die Linke prüfen lassen, ob für dezentrale Transaktionen eine Steuerfiktion nach dem Vorbild des niederländischen Box-3-Systems eingeführt werden kann. Dabei würde nicht zwingend der realisierte Gewinn, sondern ein angenommener Vermögenszuwachs besteuert.

Für die Krypto-Branche ist der Antrag der nächste politische Warnschuss. Die steuerfreie Haltefrist von einem Jahr gehört bislang zu den zentralen Besonderheiten der deutschen Krypto-Besteuerung. Erst der Vorstoß der Grünen, nun der Antrag der Linken: Die Debatte verschiebt sich zunehmend in Richtung einer strengeren steuerlichen Behandlung von Bitcoin und Co.

Noch handelt es sich lediglich um einen Antrag der Linksfraktion. Ob daraus ein Gesetzesvorhaben wird, hängt von den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und der Position der Bundesregierung ab. Klar ist aber schon jetzt, dass die Debatte um Krypto-Steuern in Deutschland deutlich an Schärfe gewinnt.

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