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18:22 Uhr, 24.05.2013

DGAP-Adhoc: Reply Deutschland AG: Geplante Verschmelzung mit der Reply S.p.A. - Umtauschverhältnis und Barabfindungsangebot

Erwähnte Instrumente

Reply Deutschland AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

24.05.2013 18:22 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Gütersloh, 24. Mai 2013 - Am 24. Mai 2013 haben der Verwaltungsrat der Reply S.p.A. einerseits sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat der Reply Deutschland AG andererseits dem Entwurf des Verschmelzungsplans gemäß § 122a UmwG mit der Reply S.p.A. als übernehmender Gesellschaft und der Reply Deutschland AG als übertragender Gesellschaft zugestimmt.

Der Entwurf des Verschmelzungsplans sieht als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Reply Deutschland AG im Wege der Verschmelzung nach § 122a f. UmwG die Gewährung von 5 Aktien der Reply S.p.A. für je 19 Aktien der Reply Deutschland AG an die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung vorhandenen Aktionäre der Reply Deutschland AG vor.

Darüber hinaus sieht der Entwurf des Verschmelzungsplans nach § 122i UmwG für Aktionäre, die gegen den Verschmelzungsbeschluss der Reply Deutschland AG Widerspruch zur Niederschrift erklären, ein angemessenes Abfindungsangebot in Höhe von EUR 10,95 je Aktie vor.

Der Verschmelzungsplan bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Reply Deutschland AG. Es ist beabsichtigt, diese Zustimmung auf der ordentlichen Hauptversammlung der Reply Deutschland AG einzuholen.

Der Vorstand

Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Michael Lückenkötter Investor Relations Direktor Reply Deutschland AG Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Tel.: +49 (5241) 5009-1017 E-Mail: m.lueckenkoetter@reply.de www.reply.de


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

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