DGAP-Adhoc: Der Vollzug des Kaufvertrags über die Gesellschaftsanteile der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U. scheitert an der Nichterfüllung einer Vollzugsbedingung seitens der Käuferin; IFA Canarias S.L. wird nunmehr Schadenersatz gegenüber dem Fonds Apollo geltend
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DGAP-Ad-hoc: IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Verkauf/Vertrag
Der Vollzug des Kaufvertrags über die Gesellschaftsanteile der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U. scheitert an der Nichterfüllung einer Vollzugsbedingung seitens der Käuferin; IFA Canarias S.L. wird nunmehr Schadenersatz gegenüber dem Fonds Apollo geltend
28.12.2020 / 22:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Düsseldorfer Straße 50
47051 Duisburg
ISIN: DE0006131204
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)
Der Vollzug des Kaufvertrags über die Gesellschaftsanteile der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U. scheitert an der Nichterfüllung einer Vollzugsbedingung seitens der Käuferin; IFA Canarias S.L. wird nunmehr Schadenersatz gegenüber dem Fonds Apollo geltend machen.
Duisburg, 28. Dezember 2020. Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG (ISIN DE0006131204) ("Gesellschaft") gibt im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags zwischen IFA Canarias S.L. und Oldavia ITG, S.LU über sämtliche Anteile der IFA Hotel Faro Maspalomas S.A.U. ("der Vertrag"), der am 24. November 2019 bekanntgemacht wurde, bekannt, dass aufgrund der Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten, in der Sphäre der Käuferin liegenden Bedingung (bezüglich des Inkrafttretens eines Managementvertrags), nach Prüfung der rechtlichen Lage die IFA Canarias S.L. heute mit Zustimmung des Vorstands der Gesellschaft beschlossen hat, den Vertrag aufzulösen und der Käuferin mitgeteilt hat, dass sie von ihr wegen einseitiger Vereitelung des Vollzugs des Verkaufs gemäß den vertraglich vereinbarten Bestimmungen Schadenersatz fordern und rechtliche Schritte gegen sie und alle sonstigen Beteiligten aus ihrem Umfeld einleiten wird, wenn sie der Aufforderung nicht zeit- und formgerecht nachkommt.
Duisburg, 28. Dezember 2020
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
28.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
IFA Hotel & Touristik AG
Düsseldorferstr. 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon:
0203-9 92 76-0
Fax:
0203-9 92 76-92
E-Mail:
ssanchez@ifahotels.com
Internet:
www.lopesan.com
ISIN:
DE0006131204
WKN:
613120
Börsen:
Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
EQS News ID:
1157664
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1157664 28.12.2020 CET/CEST
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|