Deutschland besteht auf Gläubigerbeteiligung
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Berlin (BoerseGo.de) – Deutschland besteht einem Medienbericht zufolge weiter auf der Möglichkeit zur Beteiligung privater Gläubiger an Hilfspaketen des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM. "Für uns bleibt dies ein wesentlicher Bestandteil des permanenten Rettungsschirms", sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums laut Nachrichtenagentur Reuters. In Brüssel werden derzeit die Details des ESM-Vertrages diskutiert.
Ob es im Falle von ESM-Hilfen tatsächlich zu einer obligatorischen Beteiligung privater Gläubiger komme, sei allerdings vom Einzelfall abhängig, sagte die Sprecherin. Eine Beteiligung privater Gläubiger greife, "wenn ein Staat ein Solvenz- und nicht lediglich ein Liquiditätsproblem hat".
Länder wie Frankreich und Italien hatten darauf gedrängt, die Klauseln zur Beteiligung privater Gläubiger wieder zu streichen, weil sie negative Marktreaktionen fürchten. Die Regeln waren auf Druck von Deutschland in den Vertragsentwurf aufgenommen worden.
Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM ("European Stability Mechanism") soll den vorläufigen Euro-Rettungsschirm EFSF ("European Financial Stability Facility") voraussichtlich Mitte 2013 ersetzen. Möglicherweise wird die ESM-Einführung aber auch vorgezogen, wie zuletzt einige EU-Politiker gefordert hatten.
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