Kommentar
20:01 Uhr, 26.08.2020

Demo-Verbote sind inakzeptabel

Berlin verbietet die für Samstag geplanten Großdemonstrationen gegen die Corona-Regeln. Das ist ein inakzeptabler Angriff auf die Grundrechte.

"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln", heißt es in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes. Diese schöne Verfassungstheorie wird leider schon im zweiten Absatz dadurch eingeschränkt, dass dem Staat das Recht gegeben wird, "dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes" zu beschränken.

Trotzdem ist das jetzt in Berlin pauschal ausgesprochene Verbot aller für Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Regeln ein inakzeptabler Eingriff in die Grundrechte. Denn kein Gesetz gibt dem Land Berlin das Recht, pauschal alle Demonstrationen zu verbieten, weil auf vergangenen Demonstrationen gegen "Abstands- und Hygieneregeln" verstoßen wurde.

"Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird", sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD). Das zeigt: Die Demonstration wird in Wahrheit deshalb verboten, weil den Regierenden die Meinung der Demonstrierenden zuwider ist. Die Verstöße gegen die Corona-Regeln sind nur vorgeschoben. "Sprache und Denken wie aus der DDR", schreibt die Bild-Zeitung zur Aussage von Geisel. Auch die Bild-Zeitung findet klare Worte gegen das Demonstrationsverbot.

Das Demonstrationsrecht gehört zu den Eckpfeilern des Verfassungsstaates und der Grundrechte. Bürger müssen das Recht haben, ihre Ablehnung von Maßnahmen des Staates frei zu äußern. Und zwar ohne staatliche Genehmigung oder Zustimmung. Das muss auch in einer Pandemie gelten. Dass bei den letzten Demonstrationen mitunter bewusst gegen Masken- und Abstandspflicht verstoßen wurde, rechtfertigt nicht ein pauschales Verbot aller Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Denn auch unbescholtenen Bürgern, die sehr wohl vorhaben, die Regeln einzuhalten, wird so das Demonstrationsrecht verwehrt.

Man kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht oder ein anderes Gericht die Demonstrationsverbote noch rechtzeitig für unrechtmäßig erklärt und jeder Bürger am Samstag die Möglichkeit hat, seine Meinung auf den Straßen Berlins oder sonstwo klar zu äußern. Denn laut Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht dazu.

Wer die Axt an das Demonstrationsrecht legt, legt die Axt an die Demokratie und an die Grundrechte. Die Menschen in Deutschland sollten dies nicht akzeptieren.

Der Verfasser äußert in diesem Artikel seine persönliche Meinung. Diese muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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