Daimler muss 232 Mio. Euro an Altaktionäre zahlen
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Der deutsch-amerikanische Autohersteller DaimlerChrysler hat das Spruchstellenverfahren im Zusammenhang mit der Fusion der Daimler-Benz AG mit der Chrysler Corp in erster Instanz verloren. Das Landgericht Stuttgart sei zu der Ansicht gekommen, dass das damals angesetzte Verschmelzungsverhältnis bei dem Zwangsumtausch nicht angemessen gewesen sei, erfuhr die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires von einem Pressesprecher des Gerichts am Montag. Die angemessene bare Zuzahlung pro Aktie der Daimler-Benz AG sei auf 22,15 Euro festgelegt worden. Damit müsse DaimlerChrysler mehr als 232 Millionen Euro an Altaktionäre nachzahlen.
16 Altaktionäre mit einem Aktienanteil von rund 1,8 % hatten geklagt, da ihnen die von Daimler vorgeschlagene Zuzahlung beim Zwangsumtausch im Jahr 1999 zu gering erschien.
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