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11:06 Uhr, 21.08.2006

Daimler muss 232 Mio. Euro an Altaktionäre zahlen

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Der deutsch-amerikanische Autohersteller DaimlerChrysler hat das Spruchstellenverfahren im Zusammenhang mit der Fusion der Daimler-Benz AG mit der Chrysler Corp in erster Instanz verloren. Das Landgericht Stuttgart sei zu der Ansicht gekommen, dass das damals angesetzte Verschmelzungsverhältnis bei dem Zwangsumtausch nicht angemessen gewesen sei, erfuhr die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires von einem Pressesprecher des Gerichts am Montag. Die angemessene bare Zuzahlung pro Aktie der Daimler-Benz AG sei auf 22,15 Euro festgelegt worden. Damit müsse DaimlerChrysler mehr als 232 Millionen Euro an Altaktionäre nachzahlen.

16 Altaktionäre mit einem Aktienanteil von rund 1,8 % hatten geklagt, da ihnen die von Daimler vorgeschlagene Zuzahlung beim Zwangsumtausch im Jahr 1999 zu gering erschien.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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