BVI kritisiert EU-Vorschlag zur Regulierung von Hedgefonds
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Die deutsche Investmentfondsbranche steht dem von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinienvorschlag zur Regulierung von Verwaltern alternativer Anlageprodukte reserviert gegenüber. "Der Entwurf schießt an einigen Stellen über das Ziel hinaus und greift an anderen zu kurz", sagte Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI Bundesverband Investment und Asset Management. Insbesondere die undifferenzierte Anwendung der Richtlinie auch auf Offene Immobilienfonds oder Spezialfonds verkenne die erheblichen strukturellen Unterschiede von regulierten Investmentfonds nach deutschem Recht einerseits und alternativen, nicht regulierten Produkten andererseits.
Laut BVI schafft die geplante Richtlinie "Alternative Investment Fund Managers" (AIFM) keinen praktikablen Rechtsrahmen, denn sie erzeuge für deutsche Investmentfondsgesellschaften einen zusätzlichen Regulierungslevel. "Hier wird nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen. Dies führt letztlich zu einer Doppelregulierung mit zum Teil unterschiedlichen Standards", so Mansfeld.
Zugleich kritisiert der Verband die fehlende Produktregulierung von Hedgefonds, da die von der EU-Kommission geforderte Verstärkung des Risikomanagements lediglich mittelbar wirke. Die geplante Einbeziehung von Investmentfonds aus Auflagestandorten außerhalb der EU in den Anbieterpass leiste zudem Vorschub für Rechts- und Steuerarbitrage und schwäche das Vertrauen der Anleger zusätzlich. Hier entferne sich die EU von dem Ziel einer Stärkung des EU-Binnenmarkts, bemängelt Mansfeld.
Auch seine Forderung nach einem EU-Pass für Offene Immobilienfonds sieht der Verband durch den Richtlinienvorschlag nicht als erledigt an. Zwar könnten deutsche Offene Immobilienfonds nach Maßgabe des Entwurfs auch im europäischen Ausland angeboten werden. Dies gelte jedoch nicht für den Vertrieb an Privatanleger. Insgesamt bestehe noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, heißt es beim BVI.
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