BVI begrüßt neues Investmentgesetz
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Frankfurt (Fonds-Reporter.de) - Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Investmentänderungsgesetz. "Der Gesetzgeber stärkt damit den Investmentstandort Deutschland, indem er Bürokratie abbaut und den Weg für innovative Anlageprodukte ebnet", sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Aus Sicht des BVI ist die von der Bundesregierung angekündigte Deregulierung im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen für Investmentfonds gelungen. Nachdem die bisherigen Regeln für Publikumsfonds in vielen Bereichen restriktiver waren als der durch die EURichtlinien gesetzte Standard, folgt das Investmentgesetz künftig dem Grundsatz einer "Eins-zu-eins- Umsetzung".
Aber auch außerhalb des durch Brüssel gesetzten Rahmens enthält das Gesetz neue Möglichkeiten. So können künftig Spezialfonds aufgelegt werden, die ohne Begrenzung auf bestimmte Anlagegrenzen in jeden gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstand investieren dürfen, soweit das Prinzip der Risikostreuung gewahrt bleibt.
Bei den Offenen Immobilienfonds ermögliche der Gesetzgeber künftig auch die Anlage in mehrstöckigen Immobilien-Gesellschaften. Dies stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter in vielen ausländischen Märkten, in denen der direkte Eigentumserwerb an Gewerbeimmobilien nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
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