Bundestag beschließt REITs-Einführung
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Der Deutsche Bundestag hat heute die Einführung der Real Estate Investment Trusts (REITs) beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat - was als gesichert gilt - soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Ein REIT ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit der Geschäftstätigkeit Immobilienerwerb, -verwaltung und -veräußerung. REITs unterliegen weder der Körperschafts- noch der Gewerbesteuer. Gewinne werden nicht auf Gesellschaftsebene, sondern seitens des Anlegers besteuert. Bedingung dafür ist, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden hinsichtlich der Börsenzulassung, der Streuung der Aktien, der Vermögens- und Ertragszusammensetzung sowie des Immobilienbestands.
Dr. Detlef Koch, Rechtsanwalt und Partner bei der zur RölfsPartner Gruppe begrüßt diesen Beschluss sehr. "Nach langer Diskussion ist dies ein guter erster Schritt, auch wenn er noch einige rechtliche und steuerliche Fragen offen lässt."
"Wir erwarten durch den REIT vermehrte Investitionen in den deutschen Immobilienmarkt - nach Volumen in Europa mit Abstand die Nummer Eins - die Kapitalangebot und Liquidität erhöhen", so der Immobilienexperte.
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