Bundesrat billigt geänderte Erhebung der Gasspeicherumlage
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Von Andreas Kißler
DOW JONES--Der Bundesrat hat vom Bundestag am Morgen beschlossene Änderungen bei der Erhebung der Gasspeicherumlage ohne Einwände passieren lassen. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Sitzung in Berlin darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wird die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Gasspeicherumlage in Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geändert. Dies ist laut Bundesregierung nötig, weil die EU-Kommission in einem Prüfverfahren zu der Auffassung gelangt sei, dass die auf der Grundlage dieses Paragrafen festgelegte Berechnungsmethode mit später in Kraft getretenen EU-Verordnungen unvereinbar sei.
Zudem verteuere die Gasspeicherumlage durch die Belastung der Grenzübergangspunkte beziehungsweise virtuellen Kopplungspunkte den Gastransit durch Deutschland dermaßen, dass mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten die Diversifikation ihrer Gasbezugsquellen erschwert werde. Damit stehe die Gasspeicherumlage den gemeinsamen Bestrebungen der EU entgegen, unabhängig von russischem Erdgas zu werden.
Die Zweifel der Brüsseler Kommission sollen durch eine künftige Beschränkung der Erhebung der Umlage auf inländische Entnahmestellen ausgeräumt werden. Die Umlage wird deshalb laut dem Beschluss ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung und mit Standardlastprofilverfahren auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben. Grenzübergangspunkte und virtuelle Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage beteiligt wurden, sollen zukünftig nicht mit der Gasspeicherumlage belastet werden.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/hab
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