Kommentar
13:12 Uhr, 31.01.2012

Britische "Stamp" statt Finanztransaktionssteuer?

Während insbesondere Angela Merkel und Nicolas Sarkozy darum kämpfen, die vielzitierte [Link "Finanztransaktionssteuer" auf eur-lex.europa.eu/... nicht mehr verfügbar] nun endlich auf den Weg zu bringen (Sarkozy wagte inzwischen den Alleingang für Frankreich zum 1. August), wehrt sich v.a. der Premierminister des Vereinigten Königreichs, David Cameron, weiterhin vehement und verweist dagegen auf die bereits existierende britische Variante einer Börsensteuer: die Stempelsteuer.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll ab 2014 eine Finanztransaktionssteuer alle Börsentransaktionen mit einer prozentualen Gebühr belegen. So soll der Finanzsektor an der vermeintlich von ihm mitverursachten Finanz-, Euro- und Staatsschuldenkrise angemessen beteiligt werden. Geplant ist es, die Steuer in der gesamten EU einzuführen – gelingen wird das aller Voraussicht nach so aber nicht. Denn auf einer einsamen Insel im Nordwesten Europas regt sich eiserner Widerstand. Großbritannien denkt gar nicht daran mitzuziehen, sondern sieht in der Steuer nur einen Wachstumskiller und Jobvernichter. Natürlich sei es richtig, die Banken an den Kosten der Krise zu beteiligen – allerdings habe man in der Bankenabgabe und der eigenen Börsenumsatzsteuer („Stamp“) schon die dafür notwendigen Instrumente, sagte Cameron kürzlich auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos. Aber nicht nur Europa ist in dieser Frage gespalten, denn auch die deutsche Bundesregierung ist sich uneins. Während sich die Union mittlerweile für eine Einführung der Finanztransaktionssteuer notfalls auch nur innerhalb der Eurozone ausspricht, ist die FDP dagegen. Liberalen-Chef [Link "Philipp Rösler" auf www.boerse-go.de/... nicht mehr verfügbar] plädierte nun vielmehr dafür, sich das britische Modell doch einmal näher anzusehen und so zu versuchen, die Insulaner doch noch mit an Bord zu holen.

Die britische „Stamp Duty“ geht bereits auf das Jahr 1694 zurück und wurde hauptsächlich eingeführt, um den damals tobenden Krieg gegen Frankreich weiterhin finanzieren zu können – welch eine Ironie. War sie eigentlich darauf ausgelegt, das Abstempeln von Dokumenten und Schriftstücken mit einer Gebühr zu belegen, fand sie jedoch bald auf allerlei Alltagsgegenstände Anwendung und sollte später sogar in den britischen Kolonialgebieten Amerikas eingeführt werden. Dieses Vorhaben stoß allerdings auf harten Widerstand und gilt heute sogar als Mitauslöser des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges. Trotz dieses Rückschlages hatte die Steuer zumindest diesseits des Atlantiks weiter bestand und ist heute besonders in der Form sogenannten „Stamp Duty Reserve Tax“ (SDRT) vorhanden. Sie wurde 1986 entwickelt, um der Digitalisierung v.a. des Wertpapierhandels Rechnung zu tragen und ist das, worauf man sich heute in der Regel bezieht, wenn man von der britischen Stempelsteuer spricht. Die Standard Stamp Duty gibt es aber weiterhin und dient der Besteuerung tatsächlich physisch übertragener Wertpapiere.

Besteuert wird ausschließlich der Kauf von Aktien, Bezugsrechten und Anteilen an Investmentfonds mit pauschal 0,5 Prozent der Transaktionssumme. Es zahlt also ausschließlich der Käufer von Wertpapieren. Überhaupt erfasst von der Steuer werden allerdings nur Anteile an im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen – egal wo diese gehandelt werden. Da fast alle Aktien heimischer Unternehmen im System der britischen Wertpapiersammelbank verzeichnet sind, wird die Steuer beim Kauf automatisch abgezogen, an allen Börsenplätzen weltweit. So kamen zuletzt 40 Prozent der Steuereinnahmen von außerhalb. Die hauptsächliche Ausrichtung des Fokus auf die Besteuerung von Aktienkäufen hat allerdings die Möglichkeit eröffnet, diese Belastung zu umgehen. So wurden beispielweise Differenzkontrakte (CFDs) in den 90er-Jahren bei der UBS in London entwickelt, um der Stempelsteuer aus dem Weg zu gehen. Weil die Stamp Duty nur einen kleinen Teil des gesamten Bereichs an Finanztransaktionen abdeckt und sämtliche Derivate- und Devisengeschäfte ausspart, ist das Steueraufkommen eher überschaubar. Lag es in den Boom Jahren 2007/08 noch bei knapp über sechs Milliarden Euro, so ging es bis 2009 auf nur noch gut vier Milliarden Euro zurück. Das entspricht gerade mal einem Anteil von ca. 0,65 Prozent der gesamten Steuereinnahmen bzw. einem Anteil von 0,22 Prozent am BIP.

Bei diesen Zahlen wird auch der Unterschied zur von der EU-Kommission geplanten Finanztransaktionssteuer deutlich. Diese soll nämlich sämtliche Transaktionen erfassen, vom normalen Aktienkauf bis zu hin zu komplexen Derivatgeschäften – börslich wie außerbörslich. Lediglich alltägliche Finanzgeschäfte wie Überweisungen, ferner Währungskassageschäfte und physische Warentransaktionen sind von der Steuer ausgeschlossen, außerdem der Primärmarkt – also die Zeichnung neuer Aktien und Anleihen. Bei einem Satz von 0,01 Prozent auf Derivattransaktionen und 0,1 Prozent auf z.B. Aktiengeschäfte kalkuliert die Kommission mit Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro jährlich in Europa. So sollen nun riesige Mehreinnahmen generiert und der Finanzsektor „angemessen“ am Schaden der Krise beteiligt werden.

Diese schön klingende Kalkulation darf allerdings im besten Falle zumindest angezweifelt werden, nicht zuletzt, weil ja gar nicht alle Länder mitmachen wollen – neben Großbritannien äußerten auch Schweden und Dänemark große Skepsis an einer Finanztransaktionssteuer. Außerdem sind die Annahmen bezüglich der zukünftigen Handelsvolumina nur sehr schwer zu schätzen. Die sicher eintretenden Veränderungen müssen zumindest halbwegs verlässlich kalkuliert werden können. Im Falle der britischen Stempelsteuer ist dies wohl noch nicht ganz gelungen: „Currently, there are no estimates on the effects on trading volumes and price volatility of the stamp duties in the UK“, schreibt die EU-Kommission im Anhang ihres Entwurfspapiers. Frei übersetzt heißt das in etwa: Wir wissen es nicht genau. Lediglich von der hohen Wahrscheinlichkeit zurückgehender Volumina im Zusammenhang mit höheren Transaktionskosten ist die Rede. Weiter verweist sie auf die laut neuesten empirischen Studien ermittelte negative Korrelation zwischen Handelsvolumen und Preisvolatilität, sprich: Volumen runter, Volatilität rauf. Doch genau das sollte doch durch das Eindämmen der bösen Spekulanten verhindert werden. Will man nun also wie die Bundeskanzlerin alles besteuern und Gefahr laufen, damit mehr Risiko in den Markt zu bringen oder will man sich wie der Wirtschaftsminister eher an den Briten orientieren und sich mit Minieinnahmen zufrieden geben? Bis Ende März sollen sich die Länder selbst Gedanken darüber machen und dann eine Lösung finden. Doch die will auch innerhalb der Bundesregierung erst einmal gefunden werden.

David Cameron sollte seinen eigenen Vorstoß nutzen, um die Angemessenheit der britischen Börsenumsatzsteuer zu überdenken. Sie benachteiligt willkürlich Unternehmen mit Sitz im Königreich, setzt inhaltlich nicht nachvollziehbare Akzente und ist summa summarum ein abschaffungswürdiges Relikt alter Tage. Die Einführung erfolgte zum Zwecke der Kriegsfinanzierung vor mehr als 300 Jahren. Das hat sie mit der deutschen Schaumweinsteuer („Sektsteuer“) gemeinsam. Kaiser Wilhelm II. etablierte sie 1902 zum Zwecke der Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte. Die Flotte sank, die Steuer blieb.

Philipp Hagspiel, Daniel Kühn

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Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn
Freier Finanzjournalist

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Von 2012 bis 2023 leitete Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader). Seit 2024 schreibt er als freier Autor für stock3.
Daniel Kühn interessiert sich vor allem für Small und Mid Caps, Technologieaktien, ETFs, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie für makroökonomische Themen.

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