BGH: Führen schwarzer Kassen ist Untreue
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Im ersten Urteil zu den Siemens-Schmiergeldzahlungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Führen von schwarzen Kassen in Unternehmen bereits als Untreue bestraft werden kann, auch wenn es nicht zu Schmiergeldzahlungen kommt. Das Führen "schwarzer Kassen" schade bereits dem Unternehmen und stelle deshalb bereits den Straftatbestand der Untreue dar, wurde höchstrichterlich festgestellt. Das Landgericht Darmstadt hatte die Auffassung vertreten, erst Schmiergeldzahlungen könnten als Untreue gewertet werden.
Ein durch das Landgericht ergangenes Urteil gegen Andreas K., den früheren Finanzchef der Kraftwerkssparte, wurde teilweise aufgehoben. Der BGH bemängelte, dass K. nicht nur wegen Untreue sondern auch wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr verurteilt wurde. Zum fraglichen Zeitpunkt sei Bestechung im Ausland noch nicht in Deutschland strafbar gewesen, so der BGH. Im Verfahren ging es um Schmiergeldzahlungen an Manager des italienischen Elektrokonzerns Enel. Auch gegen den mitangeklagten Siemens-Mitarbeiter Horst V. muss neu vor dem Landgericht verhandelt werden. V. war wegen Beihilfe zur Bestechung zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Gegen ihn komme aber auch eine Verurteilung wegen Untreue in Betracht, so die Karlsruher Richter.
Wie der BGH weiter entschied, muss Siemens keinen Gewinnausgleich für die erschlichenen Aufträge zahlen. Das Landgericht Darmstadt hatte Siemens zur Abführung von 38 Millionen Euro verurteilt.
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