Analyse
09:58 Uhr, 01.07.2026

BAYWA - Was die Anpassung der Sanierungsvereinbarungen für die freien Aktionäre bedeutet

Die Gerüchte haben sich bestätigt: Der Sanierungszeitraum wird bis 2030 verlängert, es wird auch einen echten substanziellen Forderungsverzicht geben, allerdings erst 2029/30.

Der Vorstand der BayWa AG hat sich am Abend des 30. Juni 2026 mit den wesentlichen Gläubigerbanken und den beiden Großaktionären grundsätzlich auf ein überarbeitetes Sanierungskonzept verständigt. Der Sanierungszeitraum des hoch verschuldeten Münchner Agrar- und Baustoffkonzerns verschiebt sich damit von Ende 2028 auf Ende 2030. Es ist bereits die zweite grundlegende Überarbeitung des Rettungsplans innerhalb eines Jahres. Bis zum Herbst 2026 soll aus der Grundsatzverständigung eine rechtsverbindliche Vereinbarung werden, die noch der Zustimmung sämtlicher Gremien bedarf, darunter Vorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG selbst, die beiden Großaktionäre sowie alle Finanzierungspartner der ursprünglichen Vereinbarung. Ist das ein Befreiungsschlag für BayWa-Aktie?

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