Bankenrettung: Auch Anleger werden zur Kasse gebeten
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Die EU-Finanzminister haben sich auf klare Regeln für die Rettung von systemrelevanten Banken geeinigt. Der Steuerzahler soll bei der Rettung oder Schließung von Krisenbanken künftig nach Möglichkeit geschont werden. Die neue Haftungsreihenfolge sieht vor, dass künftig zuerst die Aktionäre des jeweiligen Instituts, dann die Anleihegläubiger und anschließend Bankkunden mit einem Guthaben von mehr als 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Guthaben von weniger als 100.000 Euro werden bei der Rettung von Banken nicht angetastet. Der Steuerzahler soll künftig nur noch dann für die Rettung von Banken haften, wenn es anders nicht mehr geht.
Die neuen Haftungsregeln sind grundsätzlich positiv zu werten, weil sie dazu führen werden, dass bei künftigen Finanzkrisen nicht mehr in erster Linie der Steuerzahler für die maroden Banken haften muss. Zwischen Oktober 2008 und Oktober 2011 genehmigte die Europäische Kommission staatliche Bankenhilfen im Umfang von 4,5 Billionen EUR – das entspricht 37% der europäischen Wirtschaftsleistung.
„Die Finanzkrise hat den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. „Wir müssen den Behörden die nötige Handhabe geben, damit sie Bankenkrisen in Zukunft angemessen bewältigen können. Andernfalls werden am Ende wieder die Bürger die Zeche zahlen, während die Banken weitermachen wie bisher, weil sie sich darauf verlassen können, gerettet zu werden."
Allerdings sieht die Einigung eine „flexible Handhabung“ der Regeln und Ausnahmen vor, in denen der Staat doch eingreift, bevor alle anderen Akteure zur Kasse gebeten worden sind. Da die wichtigsten Gläubiger von Banken in der Regel andere Banken sind, könnte eine Bankenpleite sonst unter Umständen dazu führen, dass das gesamte Finanzsystem destabilisiert wird. Die nationalen Behörden sollen künftig weitreichende Befugnisse bekommen, um Krisenbanken zu schließen. Die staatlichen Stellen sollen bereits eingreifen können, bevor es zu einer Krise kommt. So können sie Banken, bei denen absehbar ist, dass sie ihre Kapitalregeln nicht mehr einhalten werden, bestimmte Auflagen machen.
Für Banken und Anleger werden die neuen Regeln gravierende Folgen haben: Banken, insbesondere in den Krisenländern, müssen sich möglicherweise auf höhere Refinanzierungskosten einstellen. Denn die Gläubiger der Banken können nicht mehr damit rechnen, dass all ihre Forderungen auch im Falle einer Bankenpleite sicher sind. Deshalb werden sie von den Banken wohl einen höheren Risikoaufschlag verlangen. Aber auch Privatanleger müssen künftig wieder genau überlegen, welcher Bank sie ihr Geld anvertrauen. Denn rutscht eine Bank in die Pleite, haben auch die Kontoinhaber mit empfindlichen Verlusten zu rechnen – zumindest, wenn sie mehr als 100.000 Euro der jeweiligen Bank anvertraut haben.
Das Europäische Parlament muss den jetzt beschlossenen Regeln noch zustimmen. Bei den Verhandlungen zwischen Mitgliedsstaaten und Parlament ist es gut möglich, dass die Haftungsregeln in einigen Punkten noch modifiziert werden. Sollten sie im Kern aber so beschlossen werden, wie die EU-Finanzminister das jetzt vereinbart haben, können die Steuerzahler in Zukunft wohl aufatmen: Sie werden in der Regel nicht mehr beo Bankenpleiten haften müssen.
Oliver Baron
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