Augusta schließt Vergleich mit Klägern
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Die Augusta Technologie AG hat mit den Aktionären, die gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 7. Januar 2005 geklagt hatten, einen Vergleich geschlossen. Dies teilte das Unternehmen am Dienstag in Frankfurt mit.
Der Vergleich sehe die Rücknahme der Klagen und den Verzicht auf alle zukünftigen juristischen Schritte gegen die Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung durch die Anfechtungskläger vor. Im Gegenzug werde Augusta die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Die dem Verfahren beigetretenen Nebenintervenienten erhalten keine Kostenerstattung.
Das Unternehmen hatte am 3. Juni 2005 die Restrukturierung einer Wandelanleihe abgeschlossen, welche ursprünglich am 15. Februar 2005 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. Die außerordentliche Hauptversammlung hatte neben einer Kapitalherabsetzung auch einen Debt-to-Equity Swap beschlossen, über den die Wandelanleihe in junge Aktien der Gesellschaft getauscht wurde.
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