Atomsteuer: Das nächste Gericht zweifelt an der Rechtmäßigkeit
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München (BoerseGo.de) – Das Münchener Finanzgericht hat ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sog. Brennelementesteuer geäußert. Dies geht aus einem Beschluss von vergangenen Mittwoch hervor, wie das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um das vom Energieversorger RWE betriebene AKW Gundremmingen in Bayern. Das Gericht weist einen Steuerbescheid über 74 Millionen Euro für den Austausch der Brennelemente im Block B des Kraftwerks zurück.
Die Richter zweifeln in concreto an der formalen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine solche Steuer. Die entscheidende Frage ist, ob es sich bei der Brennelementesteuer um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchssteuer handelt - wie etwa die Mineralölsteuer, die an typische Güter des ständigen Bedarfs gebunden sind. Und bei denen letztlich der Endverbraucher belastet wird.
Mit einer ähnlichen Begründung hatte vor drei Wochen bereits das Finanzgericht Hamburg einer Eon-Klage gegen einen Steuerbescheid stattgegeben. Zwar können die Finanzbehörden gegen die Urteile Berufung einlegen. Doch mit dem zweiten Urteil schwinden die Chancen für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), die von ihm bis 2016 jährlich eingeplanten 1,3 Milliarden Euro verbuchen zu können.
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