Aktien: Staatliche Förderung bringt Renditeschub
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Frankfurt am Main (BoerseGo.de) –Bereits seit Anfang der 1960er Jahre profitieren Arbeitnehmer von den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) und der staatlichen Sparzulage. Gleichsam mit geschenktem Geld kann so die hohe Kante spürbar aufgestockt werden. Vor allem bei Aktienfonds-Sparplänen kann sich das durch teils sehr hohe Gewinne bezahlt machen. Das Vermögensbildungsgesetz ist beides zugleich – Dauerbrenner und Erfolgsmodell. Denn bereits seit dem Jahr 1961 fördert der Staat mit ihm die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Heute sind im Wesentlichen nur noch zwei Anlageformen übrig geblieben, und zwar das Bausparen und Investitionen in Produktivkapital, vorzugsweise also in Aktienfonds, wie es in einem aktuellen Artikel zu den zehn wichtigsten Regeln für den Börsenerfolg von Franklin Templeton Investments heißt.
„Das VL-Sparen mit guten Aktienfonds lohnt am meisten“, sagt Reinhard Berben, Geschäftsführer Deutschland der Fondsgesellschaft Franklin Templeton Investments. So sei die staatliche Förderung, auch Arbeitnehmer-Sparzulage genannt, für VL-Aktienfonds-Sparpläne deutlich höher als die für das Bausparen. Das bedeute konkret: Bei einem Bausparvertrag dürften jährlich höchstens 470 Euro VL-wirksam investiert werden. Darauf zahle der Staat neun Prozent Zulage, umgerechnet 42,30 Euro jährlich. Bei VL-Aktienfonds-Sparplänen springe viel mehr staatliche Förderung heraus: Für einen maximalen jährlichen Anlagebetrag von 400 Euro gibt es 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage, somit Jahr für Jahr 80 Euro. Auch bei der Einkommensgrenze für Arbeitnehmer-Sparzulage seien Aktienfonds begünstigt. Sie liege derzeit bei 20.000 Euro zu versteuerndes Jahres-Einkommen - und nur 17.900 Euro beim Bausparen. Bei Verheirateten verdoppelten sich die Beträge. Beim Bausparen gehe man also mit steigendem Einkommen schneller leer aus, heißt es.
„Die vorteilhafte Wirkung der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage ist belegt. Dies zeigen Statistiken der Branchenvereinigung „Bundesverband Investment und Asset Management e.V.“ (BVI) für die fünf Jahrzehnte von 1962 bis 2011. Untersucht wurden während dieses Zeitraums insgesamt 44 Sieben-Jahres-Perioden. Hintergrund: Jeder VL-Sparvertrag, also nicht nur solche mit Aktienfonds, dauert nach dem Willen des Gesetzgebers sieben Jahre. Die BVI-Analysten schauten sich die Ergebnisse von VL-Aktienfonds-Sparplänen mit Anlageschwerpunkt Deutschland an. Das Ergebnis: Dank der Arbeitnehmer-Sparzulage lag die jährliche Durchschnittsrendite in jedem der 44 Sieben-Jahres-Perioden gut zwei Prozentpunkte über der Sparplan-Rendite ohne Förderung. Tipp: Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Extra-Zahlung vom Arbeitgeber, wenn sie VL sparen (meist in Tarifverträgen geregelt). Zur Sparzulage des Staates - wenn das Einkommen innerhalb der genannt Grenzen liegt - kommt also ein Zuschuss vom Betrieb, was VL sparen noch lukrativer macht“, so Berben.
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