Abgeltungssteuer für Spezialfonds wird vorgezogen
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Grünwald (Fonds-Reporter.de) - Nach einem Entwurf der Bundesregierung werden Großinvestoren schon früher von der Abgeltungssteuer betroffen sein als Kleinanleger. Der "Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008" der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht eine Vorziehung der Einführung der Abgeltungssteuer auf den 9.11.2007 für Spezialfonds und Investmentvermögen vor, bei denen entweder eine besondere Qualifikation der Anleger oder eine Mindesthöhe der Beteiligung von 100.000 Euro oder mehr vorgeschrieben ist. Dies teilte die Jung, DMS & Cie.-Gruppe, ein Verbund aus mehr als 12.000 freien Finanzdienstleistern, am Montag mit. Damit bleibt es für die Abgeltungssteuer auf Publikumsfondsanteile beim Einführungstermin 1.1.2009.
"Wir sind sehr froh darüber, dass der Regierungsentwurf anders als bei den Zertifikaten eine differenzierte Lösung vorsieht und nicht wegen der Steuervermeidungsstrategien einzelner Großanleger alle Anleger pauschal bestraft", kommentiert Jung, DMS & Cie.-Vorstandsvorsitzender Dr. Sebastian Grabmaier den in der Branche erwarteten Schritt der Bundesregierung.
Auslöser der Diskussion über eine Vorziehung der 25%-igen Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne in Investmentfonds war eine Prüfbitte des Bundesrates, der ungerechtfertigte Steuervorteile bei Fondskonstruktionen für einzelne Großanleger (z. B. durch sog. Luxemburger "SIF-Fonds" ab 125.000 Euro) durch eine frühzeitige Änderung der Veräußerungsgewinnbesteuerung verhindern wollte. Eine ähnliche Diskussion über Spezialkonstruktionen bei Zertifikaten hatte zuletzt dazu geführt, dass die Abgeltungssteuer für sämtliche Zertifikate, die nicht unter "Finanzinnovationen" fallen, vorgezogen worden war.
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