§15b EStG gilt rückwirkend zum 10.11.2005!
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Das hin und her um die Verlustausgleichsbeschränkung bei Geschlossenen Fonds geht in die nächste Runde.
Am Samstag wurde der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vorgestellt. Danach soll der § 15b EStG nachträglich zum Stichtag 11.11.2005 beschlossen werden. Die letzte Möglichkeit zu einer Beteiligung unter Verlustverrechnung mit anderen Einkommensquellen war somit am 10.11.2005 um 24 Uhr.
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