§15b endgültig rückwirkend per 10.11.!
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung einen Beschluss zur Verlustausgleichsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle gefasst. Danach gilt der §15b EStG rückwirkend zum 10.11.2005.
Verluste aus Steuerstundungsmodellen können damit nur noch mit Gewinnen aus anderen Einkunftsraten verrechnet werden, wenn der Steuerpflichtige bis zum 10.11. beigetreten ist.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.