Zweite Stufe von Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Am Freitag tritt laut Bundesregierung die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Verbunden sind damit laut den Angaben unter anderem ein leichterer Zugang für ausländische Kräfte mit Berufserfahrung und für Auszubildende sowie eine bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen. "Wir wissen, dass Fach- und Arbeitskräfte notwendig für unsere Zukunftsfähigkeit und den Wohlstand unseres Landes sind", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Wir bauen bürokratische Hürden ab und machen Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte - zum Beispiel in der Pflege, wo wir viele Kräfte brauchen."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, der Fachkräftemangel dürfe "nicht zur Wachstumsbremse werden". Die neuen Regelungen machten es ausländischen Fachkräften mit Berufserfahrung und Auszubildenden leichter, nach Deutschland zu kommen. "Damit Fachkräfte aus der ganzen Welt nach Deutschland kommen und hier bleiben wollen, brauchen wir jedoch nicht nur gute Gesetze, sondern auch die Offenheit und den Willen, sie am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft willkommen zu heißen", betonte er.
Menschen aus Drittstaaten können mit der Neuregelung künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie müssen eine Gehaltsschwelle einhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein, wie die Regierung weiter mitteilte. Für Berufserfahrene müsse die ausländische Berufsqualifikation künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden müsse - beispielsweise in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen -, könne das Verfahren künftig auch erst nach der Einreise begonnen werden.
Auch würden neue Möglichkeiten eröffnet, die Engpässe im Pflegebereich zu mildern. Deshalb sollen künftig auch qualifizierte Pflegehilfskräfte nach Deutschland kommen und hier arbeiten können. Voraussetzung sei, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland erworben oder anerkannt ist. Auch in anderen Bereichen werde es Verbesserungen für Nicht-EU-Ausländerinnen und -ausländer geben, wenn sie zu Bildungszwecken oder für Sprachkurse nach Deutschland kommen. Sie dürfen Nebenjobs ausüben und erhalten mehr Zeit, um ihre berufliche Qualifikation anerkennen zu lassen.
Im Studium werden zudem die Regelungen für die Beschäftigung flexibilisiert, und bei der Berufsausbildung wird die Vorrangprüfung abgeschafft. Außerdem wird laut den Angaben zur Deckung von zeitweilig besonders hohen Bedarfen erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung geschaffen. Für Arbeitgeber sei dies eine gute Möglichkeit, ausländische Fachkräfte anzuwerben und bis zu acht Monate einzustellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür für das Jahr 2024 laut den Angaben ein Kontingent von 25.000 festgelegt.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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