Zum Jahresende Steuern optimieren
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Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Sie sollten die letzten Tage des Jahres dafür nutzen, Ihr Depot auf mögliche Steueroptimierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Haben Sie in diesem Jahr bereits Kursgewinne realisiert, die den Sparer-Pauschbetrag (Singles: 801 Euro/Paare: 1.602 Euro) übersteigen? Dann können Sie sich einen Teil der abgeführten Abgeltungssteuer wieder zurückholen, in dem Sie noch vor Ablauf des Jahres Verlustpositionen schließen. Die depotführende Stelle wird die realisierten Verluste direkt mit den Kapitalerträgen verrechnen und Ihnen zu viel berechnete Abgeltungssteuer wieder gutschreiben – vorausgesetzt die Kapitalerträge wurden bei der gleichen Bank erzielt. Sie können das Wertpapier nach dem Verkauf selbstverständlich direkt wieder kaufen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein Verkauf und anschließender Rückkauf am selben Tag kein Gestaltungsmissbrauch.
Sie können Ihre Steuerbelastung auch optimieren, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag in diesem Jahr noch nicht ausgenutzt und gleichzeitig Buchgewinne in Ihrem Depot haben. Dann würde es sich anbieten, wenn Sie einen Teil der Kursgewinne realisieren, um den Freibetrag auszuschöpfen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass keine Wertpapiere verkauft werden, die vor 2009 erworben wurden. Wertzuwächse solcher Altbestände sind nämlich ohnehin steuerfrei. Bei einem Verkauf würden Sie diese Steuerfreiheit verschenken. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Steuerersparnis die Transaktionskosten (Ordergebühren und Spread) übersteigt.
Es bietet sich auch bei Kindern an, Kursgewinne vorzeitig zu realisieren. Viele Eltern und Großeltern haben Fondssparpläne für ihre Kinder und Enkelkinder eingerichtet. Bis zum 18. Geburtstag kann da ein nettes Sümmchen mit beträchtlichen Kursgewinnen zusammenkommen. Um eine spätere Steuerpflicht zu vermeiden, sollten diese Kursgewinne nicht auf einmal, sondern nach und nach realisiert werden. Solange Kinder kein eigenes Einkommen haben sind Kursgewinne auch dann steuerfrei, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte insgesamt unter dem persönlichen Grundfreibetrag (2016: 8.652 Euro) liegen. Damit es erst gar nicht zu einem Abzug von Abgeltungssteuer kommt und diese mühsam über eine Steuererklärung zurückgeholt werden muss, kann beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Bei dessen Vorlage darf die Depotbank auf die Einbehaltung der Abgeltungssteuer verzichten.
Eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung ist auch für Rentner und Studenten von Vorteil, deren Jahreseinnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen.
Interessante Gestaltungsmöglichkeiten die ich so gezielt noch nicht genutzt habe. Danke !