Weiterhin kein Beschluss zu §15b EStG
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Nachdem die Einführung des §15b EStG in der gestrigen ersten Kabinettssitzung der neuen Regierung entgegen ursprünglicher Absichten doch noch nicht beschlossen wurde, scheint dies nun erst morgen (Donnerstag, den 24.11.2005) der Fall zu sein.
Damit ist weiterhin unklar, ab wann die Verlustausgleichsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle gilt. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück strebt weiterhin eine rückwirkende Einführung mit Wirkung zum 11. November an. Die CDU/CSU will den $15b EStG dagegen erst mit dem Kabinettsbeschluss einführen.
Damit haben Anleger nach wie vor die Chance von der bisher noch geltenden Regelung zu profitieren. Sollte die Verlustausgleichsbeschränkung nachträglich eingeführt werden, können Anleger ihre Zeichnungen widerufen.
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