WCM stellt Insolvenzantrag
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Bedingt durch die außerordentliche Kreditkündigung der HSH Nordbank AG musste die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG heute Insolvenz anmelden.
Die bis heute morgen geführten intensiven Verhandlungen zur Rückführung des Kredits seien erfolglos geblieben, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Die HSH beabsichtige nun, die für den Kredit als Pfand überlassenen Aktien der Klöckner-Werke AG zu versteigern.
Gegen die von der HSH vorgesehen Verwertungsabsichten im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung hat der Vorstand der WCM heute beim zuständigen Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, mit dem Ziel, die geplanten Verwertungsmaßnahmen zu unterbinden. Die Verfügung werde im Wesentlichen damit begründet, dass die Kreditkündigung aus Sicht der WCM rechtsunwirksam ist und die ausgereichten Darlehen Eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
Unterdessen wirbt die Klöckner-Werke AG eigeninitiativ für neue Gesellschafter. Unternehmen, die an einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft interessiert sind, sollen nach entsprechender Prüfung, interne Unterlagen des Unternehmens zur Verfügung gestellt bekommen. Damit würden potentiellen Investoren die erforderlichen Möglichkeiten (due diligence) geboten, ein Engagement bei der Klöckner-Werke AG effektiv beurteilen zu können, hieß es.
Gleichzeitig betonte der Vorstand, dass die Insolvenz des Mehrheitsaktionärs WCM keinerlei Auswirkungen auf das operative Geschäft des Klöckner-Konzerns habe. Das maximale bilanzielle Risiko aufgrund bestehender Forderungen von Konzerngesellschaften gegenüber der WCM AG liege bei ca. 80 Millionen Euro. Eine vollständige Wertberichtigung dieser Forderungen würde das Konzerneigenkapital von ca. 386 Millionen Euro auf ca. 306 Millionen Euro reduzieren. Die Eigenkapitalquote würde dadurch von 48 % auf 43 % sinken, d. h. der Konzern würde auch in Zukunft noch über eine solide Bilanzstruktur verfügen.
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