WCM-Restrukturierung wird rückgängig gemacht<br />
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Der Maschinen- und Anlagenbauer Klöckner-Werke AG gab heute bekannt, dass das Ende Dezember 2005 vorgestellte Restrukturierungskonzept bei der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft rückgängig gemacht werden muss.
Als Folge davon, sind die von der RSE an Klöckner übertragenen Klöckner-Aktien auf die RSE zurückgefallen und die Pflicht von Klöckner zur Ausgleichszahlung erloschen. Gleichzeitig sind die durch Klöckner von der WCM AG erworbenen Aktien in Höhe von ca. 70,7% des Grundkapitals der RSE auf die WCM AG zurückgefallen. Die gegen die WCM AG bestehenden Forderungen von Klöckner in Höhe von ca. 232 Millionen Euro leben dadurch wieder auf.
Aufgrund der Insolvenz der WCM AG muss Klöckner die wieder aufgelebten Forderungen und die bereits vorhandenen Forderungen von insgesamt 280 Millionen Euro im Jahresabschluss 2006 in voller Höhe wertberichtigen. Hinzu kommt eine Abschreibung auf die bei Klöckner verbleibenden Aktien der RSE AG in Höhe von rund 80 Millionen Euro. Die außerordentlichen Verluste werden im Konzern-Abschluss durch die Erhöhung des Konzern-Eigenkapitals um 264 Millionen Euro aber zum großen Teil ausgeglichen, da die im Konzernabschluss bereits ausgewiesene Verrechnung der eigenen Anteile mit dem Konzerneigenkapital entfällt.
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