WCM - Landgericht gibt Anfechtungsklage statt
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Die 5. Kammer des Landgerichts Frankfurt hat der Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der WCM AG am 9. Juni 2004 stattgegeben. Dies teilte das Unternehmen heute mit.
Nach Auffassung des Gerichts hätte über die Versammlungsleitung abgestimmt werden müssen. Ein Kleinaktionär hatte beantragt, Dr. Dieter H. Vogel als Versammlungsleiter abzuwählen. Vogel hatte eine Abstimmung unter Bezug auf die satzungsmäßige Festlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden als Versammlungsleiter abgelehnt. Das Gericht war gleichwohl der Auffassung, dass das Selbstorganisationsrecht der Hauptversammlung Priorität vor der Frage habe, ob tatsächlich ein Grund für eine solche Abberufung vorgelegen hätte.
Der Vorstand hält die Entscheidung des Landgerichts für unrichtig und wird in Berufung gehen, teilte das Unternehmen mit. Da das Urteil nicht rechtskräftig sei, ergäben sich keine materiellen Auswirkungen auf die Unternehmensführung.
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