Was passiert mit dem § 15b ?
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Bislang sind noch keine Entscheidungen getroffen worden. Es ist jedoch nicht mehr auszuschließen, dass bereits mit dem Datum einer Regierungserklärung oder eines Kabinettsbeschlusses zwischen dem 15.11. und 22.11. eine Verlustausgleichsbeschränkung gemäß § 15b EStG eingeführt wird. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Verlustausgleichsbeschränkung erst ab dem Jahr 2006 gelten wird.
Der designierte Finanzminister scheint ein rückwirkendes Inkrafttreten dieses Gesetzes ins Auge gefasst zu haben. Stichtag wäre in diesem Fall das Datum der Genehmigung des Koalitionsvertrages durch den jeweiligen Parteitag der Koalitionsparteien.
Ob die Regierungserklärung wirklich folgen wird, ist bisher aber noch unklar - ebenso ob es eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2005 geben wird.
Derzeit können Verlustzuweisungen aus Geschlossenen Fonds uneingeschränkt mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet und damit die Steuerlast der Anleger gesenkt werden. Mit der Einführung einer Verlustausgleichsbeschränkung gemäß § 15b EStG wäre dies nicht mehr möglich.
Was sind Geschlossene Fonds?
Geschlossene Fonds sind einer speziellen Kategorie von Fonds zuzuordnen. Sie werden zur Finanzierung von Großprojekten wie beispielweise Immobilien oder Schiffen aufgelegt. Da bei geschlossenen Fonds der Anleger einzelne Anteile (in der Regel ab 10.000 Euro) nur während des Emissionszeitraumes zeichnen kann, ist der Anlegerkreis limitiert.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder zu einem festgelegten Zeitpunkt kann der Fonds wieder aufgelöst werden. Eine außerplanmäßige Veräußerung des Kommanditanteils ist oftmals über Zweitmarktplattformen (z.B. DAI) oder mit Hilfe des Treuhänders des jeweiligen Emissionshauses möglich. Geschlossene Fonds sind aber grundsätzlich als langfristiges Investment zu betrachten. Sie sind unabhängig von den Entwicklungen an der Börse und damit auch zur Portfoliooptimierung ideal.
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