VW-Übernahmeschlacht: Porsche mit erneuter Milliardenklage konfrontiert
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Stuttgart (BoerseGo.de) – Dem Sportwagenbauer Porsche steht eine neue Milliardenbelastung im Zusammenhang mit dem gescheiterten VW-Übernahmeversuch ins Haus. Mehrere Investmentfonds haben Klage eingereicht und verlangen Schadenersatz in Höhe von 2 Milliarden Euro.
2008 hatte Porsche den viel größeren Wolfsburger Volkswagen-Konzern ins Visier genommen und sich bei dem Übernahmeversuch kräftig verhoben. Die Folge: Ein Schuldenberg von elf Milliarden Euro. Bei der aktuellen Klage geht es um die Frage, ob Porsche damals Informationen zum Einstieg bei Volkswagen zunächst verheimlicht und dann mit der plötzlichen Veröffentlichung eine extreme Kurssteigerung durch sogenannte Eindeckungskäufe ausgelöst hatte. Die Klage ist am Freitag beim Landgericht Stuttgart eingereicht worden. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft zudem gegen ehemalige Porsche-Manager.
Porsche selbst zeigt sich stoisch. "Wir halten die Vorwürfe für unbegründet", sagte ein Unternehmenssprecher am Wochenende. Diese Position vertrete der Autobauer seit Jahren, daran ändere auch eine neue Klage nichts. "Wir warten erst einmal darauf, dass uns die Klage zugestellt wird."
Die Klage legt laut Mitteilung einer Frankfurter Kanzlei dar, wie die Porsche-Holding "den Preis der VW-Stammaktien kontrollierte, indem sie heimlich Optionspositionen aufbaute, die nahezu die gesamten frei handelbaren VW-Stammaktien erfassten".
In den USA und Deutschland liegen im Zusammenhang mit der Übernahmeschlacht bereits weitere Anklagen vor. Einige der nun prozessierenden Fonds sind zuvor auch in den USA vor Gericht gezogen. Vor wenigen Monaten erst war eine Schadenersatzklage von Anlegern bei den Stuttgartern eingegangen. Dabei geht es nach Angaben der Münchner Kanzlei CLLB um Ansprüche von 1,1 Milliarden Euro. Mit dem Verfahren beschäftigt sich das Landgericht Braunschweig.
Inzwischen hat sich die Übernahme-Situation bei den beiden Autobauern umgedreht. Porsche soll nun als neue Marke vollständig in den VW-Konzern integriert werden. Die ursprüngliche Fusionslösung stellt sich aus rechtlichen Gründen indes sehr kompliziert dar.
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