VW-Gesetz: EU-Kommission hebt Verfahren auf zweite Stufe
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Brüssel (BoerseGo.de) - Die EU-Kommission hat das laufende Verfahren gegen die Bundesregierung wegen des Bruchs von EU-Recht durch die Neuauflage des VW-Gesetzes auf die zweite Stufe gehoben. Die Bundesregierung muss innerhalb der nächsten zwei Monate eine Stellungnahme abgeben. Danach kann die Kommission wieder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Der EuGH hatte bereits die ursprünglich Fassung des VW-Gesetzes wegen unzulässiger Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit verworfen. Die EU-Kommission stört sich insbesondere an der Sperrminorität von 20 Prozent, die auch wieder im neuen Gesetzentwurf enthalten ist. Diese Regelung soll dem Land Niedersachsen, das 20,3 Prozent der VW-Stammaktien hält, ein Vetorecht sichern.
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