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14:54 Uhr, 03.04.2024

Verfassungsbschwerde gegen operativen Handlungsrahmen der EZB

Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones) - Die deutsche Klägergruppe Europolis hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den neuen operativen Handlungsrahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) eingelegt, der den Aufbau eines "strukturellen Anleiheportfolios" vorsieht. Der Verfahrensbevollmächtigte Markus Kerber schreibt in einer Mitteilung: "Sollte ... der ohnehin sehr langsam abtauende Staatsanleihenbestand aus PSPP und PEPP beizeiten durch ein 'strukturiertes Wertpapierportfolio' begleitet werden, so käme dies wirtschaftlich betrachtet seinem Ersatz gleich. Dementsprechend identisch wären auch die ökonomischen Wirkungen auf die Staatsanleihenmärkte. Die faktische Monetisierung eines bedeutenden Teils der Staatsschuld in der Eurozone wäre die Folge."

Die EZB hatte kürzlich mitgeteilt, dass sie den kurzfristigen Marktzins ab September mit Repo-Geschäften unterschiedlicher Laufzeit steuern wird, wobei sie grundsätzlich die Liquiditätsnachfrage der Banken weiterhin voll bedienen will. Dabei will sie die Differenz zwischen Haupt-Refi-Satz und Bankeinlagensatz auf 15 (derzeit: 50) Basispunkte einengen. Ab einem bestimmten Punkt will die EZB die 1-wöchigen und 3-monatigen Repo-Geschäfte in längerfristige Geschäfte überrollen und diese wiederum irgendwann in ein Anleiheportfolio. Der Abbau der Anleihebestände aus dem APP- und dem PEPP-Programm soll unabhängig davon fortgeführt werden.

Kerber schreibt dazu, dass die rechtliche Beurteilung eines solchen "verstetigten Anleihenbestands" durch das Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund des Verbots einer monetären Staatsfinanzierung und vorbehaltlich einer Präzisierung der Modalitäten eindeutig sein dürfte: Staatsanleihen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ad infinitum gehalten würden, erfüllten den Verbotstatbestand der monetären Staatsfinanzierung.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

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