Überzahlung der UniProfiRente ab sofort möglich
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Frankfurt (Fonds-Reporter.de) - Union Investment bietet bei ihrem Riester-Produkt UniProfiRente ab sofort die Möglichkeit der Überzahlung an. Damit können Anleger mehr als den bisherigen Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr ansparen. Die Obergrenze wurde von Union Investment auf 40.000 Euro jährlich festgelegt. Einzahlungen sind auch per Sparplan möglich.
"Durch die Möglichkeit der Überzahlung können jetzt auch nicht zulagenberechtigte Personen wie Selbstständige oder Freiberufler die Riester-Rente zur Altersvorsorge nutzen", so Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Schließt ein nicht Zulageberechtigter einen Riesterfondssparplan ab oder überzahlt ein Riester-Sparer seinen bestehenden Vertrag, so profitieren beide von der Garantie der eingezahlten Beiträge zum Laufzeitende und der Umschichtungssystematik der UniProfiRente. Darüber hinaus haben Anleger steuerliche Vorteile. Denn im Laufe der Ansparphase fallen auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen keine Steuern an.
In der Auszahlphase unterliegen die überzahlten Beiträge nicht der Abgeltungssteuer. Vielmehr werden die gleichen Regeln angewendet, die auch für die Besteuerung von Lebensversicherungen gelten. Das bedeutet, dass die Hälfte der Erträge steuerfrei ist. Die andere Hälfte muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vertrag zwölf Jahre bestand und der Sparer bei Auszahlung älter als 60 Jahre sein muss. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anleger flexibel über das überzahlte Vermögen verfügen. Benötigt der Sparer vorzeitig sein Geld, ist dies jederzeit möglich. Die Erträge müssen in diesem Fall dann jedoch komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
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