TTIP wird wohl scheitern
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Die ganze Aufregung der Freihandelsgegner war möglicherweise umsonst: Das umstrittene TTIP-Abkommen zwischen EU und USA hat offenbar kaum noch Chancen, auf absehbare Zeit Realität zu werden. "Seit Verabschiedung des Verhandlungsmandats haben 14 Verhandlungsrunden stattgefunden. Bislang gibt es in keinem der 27 bis 30 Kapitel, die das TTIP-Abkommen am Ende umfassen könnte, eine Verständigung in der Sache", heißt es in einem Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums, aus dem das "Handelsblatt" zitiert. Kommt es nicht mehr in diesem Jahr zu einer grundsätzlichen Einigung - wie eigentlich angestrebt - dürften die Chancen für TTIP auch längerfristig schlecht stehen. Denn die US-Präsidentschaftsbewerber Clinton und Trump haben sich beide bereits sehr kritisch zu weiteren Freihandelsabkommen geäußert.
Obwohl EU und USA in den Verhandlungen offenbar bei zahllosen Punkten unterschiedlicher Auffassung sind, gibt es mehrere Bereiche, bei denen die Ansichten laut Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums ganz besonders weit auseinander gehen:
- Öffentliche Aufträge: Die EU beharrt darauf, dass europäische Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen in den USA keine Nachteile gegenüber US-Unternehmen mehr haben sollen. In den USA gibt es aber "Buy American"-Klauseln die dafür sorgen, dass US-Unternehmen bei staatlichen Aufträgen bevorzugt werden. Der "Buy American Act" aus dem Jahr 1933 sieht etwa vor, dass die US-Regierung bevorzugt Waren kaufen muss, die in den USA produziert wurden. Diese Regelungen will die US-Seite offenbar unter keinen Umständen aufgeben.
- Private Schiedsgerichte: Bei der Frage des Investitionsschutzes gehen die Ansichten ebenfalls weit auseinander. Die USA wollen durchsetzen, dass in Streitfragen zwischen Unternehmen und Staaten private Schiedsgerichte entscheiden. Dies entspricht den Regelungen in praktisch allen bisherigen Freihandelsabkommen. In der europäischen Öffentlichkeit stößt aber besonders dieser Punkt auf starke Ablehnung. Die EU will deshalb einen öffentlich-rechtlichen Investitionsgerichtshof schaffen, an dem Berufsrichter im Streitfall entscheiden sollen. Die USA lehnen ein solches neues internationales Gericht allerdings ab.
- Landwirtschaft: Die EU will eine möglichst weitreichende Geltung ihrer zahlreichen geschützten regionalen Herkunftsangaben durchsetzen, also z.B. dass ein Sekt nur dann "Champagner" heißen darf, wenn er im französischen Weinbaugebiet Champagne gekeltert wurde. Beim Champagner dürfte das wenig umstritten sein, aber bei zahlreichen anderen geschützten Bezeichnungen sehr wohl. Der USA sind im Gegenzug die europäischen Agrarzölle, die hohen Landwirtschaftssubventionen der EU und die Verbote von Gentechnik ein Dorn im Auge, denn die US-Landwirtschaft ist deutlich effizienter als die zumindest in manchen Teilen noch kleinbäuerlich geprägte EU-Landwirtschaft. Eine Abschwächung der Gentechnik-Verbote oder eine Abschaffung der Landwirtschaftssubventionen dürfte aber in Europa nicht mehrheitsfähig sein.
Am 22. und 23. September wollen die EU-Handelsminister zusammen mit EU-Kommissarin Cecilia Malmström entscheiden, ob es sich eine finale Gesprächsrunde mit den USA überhaupt noch lohnt. Durch ihre frühe Festlegung, ein "umfassendes" und "ambitioniertes" Abkommen auszuhandeln, haben sich beide Seiten möglicherweise jetzt einen Ausweg verbaut. Denn die USA und die EU könnten sich auch entscheiden, einfach alle noch bestehenden Einfuhrzölle abzubauen, aber keine weiter gehenden Vereinbarungen zu treffen. Aber an einem solchen Abkommen besteht offenbar auf beiden Seiten kein großes Interesse.
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Endlich mal eine gute Nachricht ;-)
Die Aufregung der Gegner dieses Abkommens war und ist mitnichten umsonst, haben wir doch gezeigt, dass es kaum möglich ist derart komplexe Abkommen intransparent und ohne Mitwirkung von unabhängigen Sachverständigen zu verhandeln.
Auch muss ich richtigstellen, dass es sich in der Mehrzahl, vor allem bei den Initiatoren, nicht um Freihandelsgegner handelt sondern um Menschen die sich für gerechten weltweiten Handel, mit Chancen für alle Staaten und Gesellschaften einsetzen. Freier Handel ist zwischen den USA und der EU bereits gegeben.
Wir haben nichts gegen eine Angleichung von Normen einzuwenden, darum ging es in der Zielsetzung dieses Abkommens aber auch nicht oder nur am Rande. Selbst in den USA gibt es keine einheitliche Normierung in vielen Bereichen und Veränderungen sind dort auch offensichtlich nicht vorgesehen gewesen. Die Zielrichtung ist Volkswirtschaften und Gesellschaften beeinflussen zu können.
Ebenfalls ist es zu früh in Jubel auszubrechen, denn die bereits in CETA integrierten Schiedsgerichte ermöglichen die Zielrichtung umzusetzen, da über den Umweg über dieses Abkommen US Konzerne bzw. deren Tochtergesellschaften auch die EU bzw. einzelne Mitgliedsstaaten verklagen können.
Schaut man sich das Handeln der EU Kommission im Bereich der Zulassungsverfahren an (Genfood, Patente auf Lebensmittel, Wasserprivatisierung usw.) werden hier bereits die eigenen Regeln gebrochen.
Das in Genf verhandelte TISA Abkommen birgt noch weit mehr Gefahren als TTIP.
Es heisst also weiter wachsam bleiben um zumindest das Schlimmste zu verhindern.