Kommentar
08:30 Uhr, 10.09.2025

Trump erleidet Niederlage: Cook bleibt vorerst Fed-Gouverneurin

Die umstrittene Entlassung von Fed-Gouverneurin Lisa Cook durch US-Präsident Donald Trump ist vorerst gestoppt. Eine einstweilige Verfügung ermöglicht Cook voraussichtlich die Teilnahme an der Zinssitzung in der kommenden Woche.

Im juristischen Tauziehen um die Abberufung von Lisa Cook aus dem Gouverneursrat der US-Notenbank Fed durch Trump hat ein Bundesgericht in Washington, D.C. am Dienstagabend eine einstweilige Verfügung zu ihren Gunsten erlassen. Damit bleibt Cook zunächst im Amt und kann voraussichtlich an der geldpolitischen Sitzung der Fed am 16. und 17. September teilnehmen. Eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit ist damit aber noch nicht gefallen.

US-Bezirksrichterin Jia Cobb betonte in ihrer Entscheidung, „das öffentliche Interesse an einer unabhängigen Notenbank“ spreche klar für eine Wiedereinsetzung Cooks. Ihre vorläufige Entfernung durch den Präsidenten habe gegen das im Federal Reserve Act verankerte „for cause“-Prinzip verstoßen, demzufolge eine Entlassung nur aus triftigen Gründen möglich sei. Die Cook vorgeworfenen möglichen Verfehlungen vor ihrem Amtsantritt seien nicht ausreichend für eine Entlassung.

"Die plausibelste Auslegung der „for cause“-Klausel ist, dass die Gründe für die Abberufung eines Mitglieds des Board of Governors auf das Verhalten der betroffenen Person während ihrer Amtszeit sowie darauf beschränkt sind, ob sie ihre gesetzlichen Pflichten gewissenhaft und wirksam erfüllt hat", heißt es in der Entscheidung des Gerichts. "'For cause' umfasst demnach nicht die Abberufung einer Person ausschließlich aufgrund von Handlungen, die vor Amtsantritt stattfanden. Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die Abberufung aller Wahrscheinlichkeit nach auch gegen Cooks verfahrensrechtliche Rechte gemäß der Due-Process-Klausel des Fünften Verfassungszusatzes verstoßen hat. Sie hat zudem einen nicht wiedergutzumachenden Schaden infolge ihrer Abberufung dargelegt. Schließlich sprechen auch das öffentliche Interesse sowie die gegenseitige Abwägung der unterschiedlichen Interessen für Cook."

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