Tipp24: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen
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Hamburg (BoerseGo.de) - Die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 entschieden, eine Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen verschiedene Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags und der Ausführungsgesetze in Niedersachsen und Berlin nicht zur Entscheidung anzunehmen. Das Gericht begründete die Nichtannahme damit, dass die schwerwiegenden Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit angesichts der gesetzlichen Ziele der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht gerechtfertigt und verhältnismäßig seien, teilte Tipp24 am Mittwochabend mit.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich u. a. gegen das Internetvermittlungsverbot und die Erlaubnispflicht für die gewerbliche Lotto-Vermittlung, das Internetwerbeverbot, die Werbebeschränkungen, die Beschränkung auf das Landesgebiet sowie gegen Übergangsvorschriften für die Lottovermittlung im Internet in den beiden Bundesländern. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags und der Landesvorschriften mit dem Europarecht.
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